Digital-First-Grundsatz

Berner Grossrat segnet Gesetz für die digitale Verwaltung ab

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von René Jaun und lha

Wer im Kanton Bern mit Behörden Kontakt hat, soll dies künftig vorwiegend digital tun. Der Grossrat stimmte einem Gesetz zu, welches Behörden unter anderem erlaubt, für Papierdokumente höhere Gebühren zu verrechnen.

(Source: Fran.Marin / iStock.com)
(Source: Fran.Marin / iStock.com)

Der Kanton Bern erhält ein Gesetz über die digitale Verwaltung (DVG). An seiner Sitzung vom 29. November stimmte der Grossrat der Vorlage mit 144 zu 0 Stimmen zu. Das Regelwerk stellt den Grundsatz "digital First" ins Zentrum: "Kanton und Gemeinden handeln und kommunizieren grundsätzlich digital", heisst es im Bericht zur Vorlage.

Laut dem Gesetz werden etwa juristische Personen grundsätzlich zum digitalen Verkehr mit Behörden verpflichtet. Die Behörden wiederum können Anreize zum freiwilligen digitalen Verkehr schaffen. Namentlich erlaubt das Gesetz, dass Verwaltungen digital eingereichte Anträge prioritär behandeln und – im Falle kostenpflichtiger Dienstleistungen – höhere Gebühren für nicht digital erbrachte Leistungen verrechnen können.

Unlängst hat der Kanton Bern seine letzte ICT-Strategie abgeschlossen. Dank der harmonisierten ICT-Grundversorgung spart der Kanton über 26 Millionen Franken pro Jahr. Als Nächstes packt er die Digitalisierung der Fachbereiche an. Mehr dazu erfahren Sie hier.

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