Behörde war zu zurückhaltend

Bundesrat kritisiert BAG im Fall "Meineimpfungen"

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von René Jaun und lha

Laut der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hätte das Bundesamt für Gesundheit bei der Aufsicht über die Stiftung "Meineimpfungen" rascher und kritischer nachfragen müssen. Ausserdem hätten keine Bundesangestellten im Stiftungsrat sitzen dürfen. Der Bundesrat teilt die Kritik.

(Source: Diana Polekhina / Unsplash
(Source: Diana Polekhina / Unsplash

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist bei der Aufsicht über die Stiftung "Meineimpfungen" zu zurückhaltend gewesen. Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N), die die Rolle der Behörde in Zusammenhang mit dem Datenskandal um die Stiftung untersuchte. Ihren Bericht hat die GPK-N jetzt dem Bundesrat vorgelegt. Dieser teilt die Einschätzung des Gremiums.

Rascher und kritischer nachfragen

Zwar, räumt die Kommission ein, habe das BAG bezüglich der Datensicherheit bei der Stiftung "Meineimpfungen" angemessen gehandelt und dem Aspekt des Datenschutzes genügend Beachtung zukommen lassen.

Kritischer beurteilen Kommission und Bundesrat das BAG bezüglich seiner Aufgabe, die korrekte Verwendung der Finanzhilfen zu beaufsichtigen. "Bei Versäumnissen der Stiftung, wie dem verspäteten Einreichen von Berichten oder Rechnungen, wären raschere und kritischere Nachfragen angezeigt gewesen", schreibt der Bundesrat dazu. Er verweist auf das Anfang 2022 - nach dem Konkurs von "Meineimpfungen" - eingeführte Subventionsgesetz. Laut diesem müssen neu schriftliche Prüfkonzepte für die Kontrolle von Subventionen erstellt werden.

Bundesangestellte im Stiftungsrat

Gar nicht in Ordnung war zudem, dass Angestellte des BAG zeitweise im Stiftungsrat der Stiftung "Meinimpfungen" sassen. Dies könne problematisch sein, findet die GPK-N, da in solchen Konstellationen Interessenskonflikte auftreten könnten. Ihr Urteil fällt deutlich aus: "Die Übernahme solcher Ämter ist für Bundesangestellte melde- und bewilligungspflichtig. Wenn Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bewilligung verweigert." Im vorliegenden Fall hätte laut GPK-N der in Frage stehende Einsitz im Stiftungsrat von der vorgesetzten Person abgelehnt werden müssen.

Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits bestehenden rechtlichen Grundlagen. Diese seien "für solche Konstellationen klar". Es sei jedoch zentral, "dass diese Pflichten in Zusammenhang mit der Einsitznahme in Stiftungen allen Angestellten bekannt sind, die Führungskräfte ihre Verantwortung im Arbeitsalltag tatsächlich wahrnehmen, und eine saubere Dokumentation des Melde- oder Bewilligungsprozesses erfolgt."

Die Stiftung "Meineimpfungen" betrieb unter dem gleichen Namen das Schweizerische elektronische Impfregister. Nachdem im März 2021 gravierende Datenschutzprobleme bekannt wurden, nahm die Stiftung die Plattform vom Netz. Im August 2021 musste die Stiftung Konkurs anmelden. Die Daten der User liegen laut den zuletzt veröffentlichten Mitteilungen bei der Stammgemeinschaft eHealth Aargau, die sie jedoch den Nutzerinnen und Nutzern bislang noch nicht zugänglich machte.

Noch gibt es in der Schweiz aktuell keine Ersatzlösung für die Plattform "Meineimpfungen". Das Parlament hat jedoch dem Bundesrat den Auftrag erteilt, einen elektronischen Impfausweis zu entwerfen, wie Sie hier lesen können.

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