Cloud-Streit vor höchstem Gericht

Supreme Court entscheidet über Auslieferung von Microsoft-Daten

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Vor mehr als vier Jahren hat Microsoft sich geweigert, Daten aus einem irischen Rechenzentrum an US-Behörden auszuliefern. Das Unternehmen ging durch alle Instanzen. Jetzt entscheidet der Supreme Court in den USA über den Fall.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Ein jahrelanger Streit von Microsoft mit der US-Regierung neigt sich dem Ende zu. Der Fall liegt mehr als vier Jahre zurück. Damals weigerte sich Microsoft, E-Mails eines Drogenhändlers an die US-Behörden auszuliefern, da sich die Daten auf einem Server in Irland befanden. Der Ansicht Microsofts zufolge gilt der von den Behörden angeführte "Electronic Communications Privacy Act" aus dem Jahr 1986 in diesem Fall nicht, wie Microsofts Chefjurist Brad Smith in einem Blogpost schreibt.

Microsoft ging durch alle Instanzen. Die Gerichte entschieden unterschiedlich und der Fall ging jeweils an die nächste Instanz. Jetzt ist das Ende des Prozessmarathons erreicht. Der Fall wird vor dem Supreme Court, dem obersten Gericht der USA, endgültig entschieden. Mit einem Urteil ist im Sommer des kommenden Jahres zu rechnen, schreibt Zeit-Online.

Lokales Recht soll gelten

Microsoft ist der Meinung, dass die Daten von Menschen mit den vor Ort geltenden Rechten geschützt sein sollten. Brad Smith fordert daher den US-Kongress dazu auf, das Gesetz entsprechend anzupassen und zu modernisieren. Denn der "Electronic Communications Privacy Act" stamme aus der Zeit der Floppy Disk und als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, schreibt er. Das neue Gesetz soll sich an dem Vorschlag für einen "International Communications Privacy Act" orientieren, fordert Smith weiter.

Microsoft ist mit seinem Kampf nicht allein. Zahlreiche Unternehmen aus den Bereichen IT und Medien unterstützen das Unternehmen. Darunter sind etwa Firmen wie Ebay, Amazon, Apple, HP oder Salesforce. Die Entscheidung des Gerichts sei ein Präzedenzfall für weitere ähnlich gelagerte Fälle, meinen die Unterstützer.

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