Im Gespräch mit Hans-Werner Gassner

LBV-Präsident gibt Auskunft über das Blockchain-Gesetz

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Durch die EWR-Mitgliedschaft musste Liechtenstein PSD2 umsetzen und somit eine Regulierung fürs Open Banking schaffen. Darüber spricht Hans-Werner Gassner, Präsident des Liechtensteinischen Bankenverbands (LBV), im Interview. Zudem kommen die Zusammenarbeit mit der Schweiz und das neue Blockchain-Gesetz zur Sprache.

Hans-Werner Gassner, Präsident des Liechtensteinischen Bankenverbands (Source: zVg)
Hans-Werner Gassner, Präsident des Liechtensteinischen Bankenverbands (Source: zVg)

Laut der Schweizerischen Bankiervereinigung, SBVg, soll Open Banking die Bankenbranche nachhaltig verändern. Was versprechen Sie sich davon?

Hans-Werner Gassner: Wir teilen diese Auffassung. Open Banking wird insbesondere das Retailbanking beziehungsweise den Zahlungsverkehr nachhaltig verändern, ja gar disruptieren. Dank Open Banking werden Anbieter aus dem Nichtbankenbereich vermehrt Zahlungsdienste anbieten und dies zum Teil einfacher, effizienter und vor allem auch billiger tun als etablierte Player. Die Kunden profitieren natürlich von den neuen Angeboten. Aus Bankensicht hat dies zwei Konsequenzen: Entweder wird es vermehrt zu Kooperationen mit den neuen Anbietern kommen oder die Banken ziehen sich komplett aus dem Zahlungsverkehr zurück.

Welche Auswirkungen wird Open Banking auf die Banken in Liechtenstein haben?

Für Liechtenstein gestaltet sich die Situation etwas weniger dramatisch. Unser Bankenplatz ist primär auf die Vermögensverwaltung ausgerichtet. Dieses Kerngeschäft ist wenigstens im Moment noch weniger betroffen. Entscheidend wird in Zukunft aber sein, dass die Banken weiterhin über die Kundenschnittstelle verfügen.

Seit dem 1. Oktober 2019 ist in Liechtenstein das Zahlungsdienstgesetz (ZDG) zur Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Liechtenstein hat damit einen Open-Banking-Standard. Wie läuft es mit der Umsetzung?

Im Wesentlichen berücksichtigt das ZDG die vielfältigen Entwicklungen im Bereich innovativer Zahlungsprodukte, insbesondere beim Mobile- und Onlinebanking, die Verbesserung des Verbraucherschutzes sowie die Förderung der technischen Innovation und des Wettbewerbs. Kurz gesagt, beinhaltet das ZDG zwei wesentliche Änderungen: Erstens ermöglicht es zukünftig sogenannte Zahlungsauslöse sowie Kontoinformationsdienstleistern einen Zugang auf die bei der Bank geführten Zahlungskonten. Im ersten Fall kann ein Kunde etwa beim Abschluss im Onlineshopping einen Zahlungsvorgang direkt über einen Zahlungsauslösedienstleister, kurz PISP, auslösen. Im zweiten Fall kann ein Bankkunde einem Kontoinformationsdienstleister, kurz AISP, Zugang zu seinen Kontoinformationen einräumen. Für einen Kunden mit mehreren Zahlungskonten bietet dies den Vorteil, dass ein AISP dem Kunden konsolidierte Kontoinformationen zur Verfügung stellen kann. Zweitens verlangen die technischen Spezifizierungsstandards der EU eine starke Kundenauthentifizierung, wenn ein Kunde zukünftig online auf sein Zahlungskonto zugreift oder einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst. Starke Authentifizierung bedeutet, dass für die Identifizierung zwei oder mehrere Faktoren der Kategorien Wissen, (z. B. Passwort), Besitz (z. B. Mobiltelefon) oder Inhärenz (z. B. Fingerabdruck) miteinander kombiniert werden müssen. Das ZDG sieht für die Implementierung eine Übergangsfrist von 18 Monaten nach Inkrafttreten vor. Dies bedeutet, dass die Vorgaben für die Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Zugangsschnittstelle für Drittanbieter bis spätestens am 1. April 2021 von den liechtensteinischen Banken implementiert werden müssen. Dazu laufen bei den betroffenen Banken aktuell die Umsetzungsarbeiten im Rahmen ihrer internen PSD2-Projekte.

Die Schweiz hat PSD2 noch nicht übernommen und auch noch keinen eigenen Standard. Was bedeutet das für die Zusammenarbeit der Finanzdienstleister der beiden Länder?

Aufgrund der gemeinsamen Währungsunion ist Liechtenstein an die Schweizer Zahlungssysteme angeschlossen, was zu Abhängigkeiten zwischen den beiden Ländern führt. So hat Liechtenstein zeitgleich mit der Schweiz dieses Jahr auf den neuen Zahlungsverkehrsstandard ISO 20022 umgestellt. Die erwähnten Anpassungen im Bereich der PSD betreffen allerdings in erster Linie die Schnittstelle von der Bank zum Kunden und nicht die Interbankbeziehungen oder die Abwicklungsseite. Insofern betrachten wir das Spannungsfeld durch den angesprochenen regulatorischen Gap als wenig problematisch.

Kritiker in der Schweiz befürchten grosse Risiken für Sicherheit und Datenschutz durch PSD2. Wie sehen Sie das?

Die Sicherheits- und Datenschutzrisiken bestehen, beschäftigen ganz Europa und wir nehmen sie ernst. Andererseits wird durch die Vorgaben in Bezug auf die starke Kundenauthentifizierung der Zahlungsverkehr für die Kunden auch sicherer. Zusätzlich verbessert sich der Kundenschutz, indem die Haftung für nicht autorisierte Zahlungen verringert und die Regelungen für zusätzliche Entgelte sowie einheitliche Transparenz- und Informationsbestimmungen vereinheitlicht werden.

Die SBVg kritisiert, dass die PSD2 vor allem den grossen Techgiganten helfe und nicht kleinen Start-ups. Wie beurteilen Sie das?

Die Befürchtung, dass durch die PSD2 die Techgiganten profitieren, ist nicht unbegründet. Sie erhalten Zugang zum Kunden in einem Bereich, der bisher den Finanzdienstleistern vorbehalten war. Gleichzeitig haben sie aufgrund ihres Geschäftsmodells mehr Know-how und Expertise im gesamten Bereich von Big und Smart Data, also der zielgerichteten Auswertung und Nutzung von grossen Datenmengen. Sie haben auch genügend Kapital für die nötigen Investitionen. Demgegenüber verfügen kleine Start-ups in der Regel weder über die entsprechende Expertise noch über das notwendige Kapital.

Anfang des Jahres hat Liechtenstein das weltweit erste Blockchain-Gesetz eingeführt. Welches Ziel stand dahinter?

Grundsätzlich setzt sich die Finanzindustrie entschieden für weniger Regulierung ein. Bei der noch jungen Blockchain- und Token-Ökonomie ist es aber gerade umgekehrt. Sie ist noch komplett unreguliert, was zu einer grossen Rechtsunsicherheit führt. So ist nicht klar, welche Spielregeln und Aufsichtsstandards zur Anwendung kommen sollen beziehungsweise müssen. Die EU hat erst einen Entwurf für die Regulierung und damit einheitliche Regeln im Umgang mit digitalen Währungen und Krypto-Assets publiziert. Bis zu einer Regulierung der gesamten Token-Ökonomie ist es also noch weit. Mit Blick auf deren steigende Akzeptanz und den Erfolg der noch jungen Technologie ist das ein unbefriedigender Zustand. Aus diesem Grund drängen die Marktteilnehmer fast schon auf eine sinnvolle Regulierung. Viele Regulatoren können aber mit der schnellen Entwicklung gar nicht Schritt halten und tun sich entsprechend schwer. Mit dem Blockchain-Gesetz hat die liechtensteinische Regierung somit einem grossen Bedürfnis seitens des Marktes entsprochen. Dank des klaren regulatorischen Rahmens gibt es Planungssicherheit und Missbräuche können von vornherein verhindert werden. Entsprechend positiv sind denn auch die Reaktionen ausgefallen. Das Land hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen und sich sehr innovativ gezeigt.

Was hat sich für den Finanzplatz seit dem Gesetz verändert?

Liechtenstein und die diversen Institutionen, von der Regierung über die FMA bis hin zu den Finanzintermediären, konnten als First Mover auf allen Ebenen in einem sehr frühen Stadium zahlreiche Erfahrungen in einem wichtigen Zukunftsbereich sammeln und sehr viel Know-how aufbauen. Das Fürstentum wird entsprechend wahrgenommen und kann auf dem internationalen Parkett mitreden. Last but not least ist unser Land prominent auf der Landkarte, wenn es um Standortentscheide geht. Wir sind überzeugt, dass sich dies auf die Attraktivität und die Wertschöpfung für das gesamtes Land langfristig auszahlen wird.

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