Bund soll erst Probleme lösen

Ostschweiz stellt sich gegen EPD-Gesetzesrevision

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von Zoe Wiss und tme

Der Bundesrat plant, das Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPD) zu revidieren. Diesem Plan stellt sich die Ostschweizer Regierung entgegen. Sie fordert, dass der Bund zuerst die bestehenden Probleme des EPD lösen soll, bevor er eine Zusatzfinanzierung für die Revision beschliesst.

(Source: Irina Strelnikova/Adobestock.com)
(Source: Irina Strelnikova/Adobestock.com)

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier (EPD) weiterentwickeln und dessen Verbreitung vorantreiben. Das erfordert eine Gesetzesrevision und kostet Geld. Nun fordert die Ostschweizer Regierung einen Stopp dieses Vorhabens, wie es in einer Mitteilung heisst. Grund dafür seien grundlegende Probleme des EPD. Diese gelte es erst zu lösen, bevor das Parlament eine Zusatzfinanzierung für die Gesetzesrevision beschliesse.

Konkret führt die Ostschweizer Regierung fünf Probleme auf, die der Bundesrat lösen soll:

Technischer Stand

Das EPD basiere auf einer veralteten technischen Lösung. Statt dynamischer Daten, beinhalte das EPD lediglich statische Bilder und PDF-Dateien. Diesen Punkt kritisierte auch schon Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärztevereinigung FMH, im Interview zum EPD: "Das EPD ist in seiner heutigen Form nicht praxistauglich, weil es nicht als Kommunikationsinstrument konzipiert ist, sondern als PDF-Bibliothek." Es mangele an den Basics, erklärt sie weiter. "Solange wir die nicht haben, wird das Ganze nicht funktionieren". 

Kaum Nutzung und Nutzen 

Das EPD wird von der Bevölkerung noch kaum genutzt. Als Grund sieht die Ostschweizer Regierung den Mangel an einer kundenfreundlichen Lösung, wie es beispielsweise beim E-Banking der Fall sei. Martine Bourqui-Pittet, Leiterin eHealth Suisse (Verwaltung des EPD), hat in einem Interview auf die Frage, welche Rückmeldungen Sie von Nutzerinnen und Nutzern des EPD erhält, eine ähnliche Erklärung: "Das System ist aktuell jedoch noch zu kompliziert und der Weg bis zur Eröffnung eines EPDs zu lang".

Der mögliche Nutzen des EPD wird gemäss der Ostschweizer Regierung obsolet, da "jede Patientin und jeder Patient jede Krankheit gegenüber jedem Leistungserbringer offenlegen kann oder nicht". Zudem müssten Leistungserbringer unnötige, kostenintensive Untersuchungen machen, um juristische Folgen einer Falschbehandlung aufgrund von Unterinformation zu verhindern, schreibt die Ostschweizer Regierung. 

Freiwilligkeit für Leistungserbringer

Für ambulante Leistungserbringer sei das EPD freiwillig. Dies bremst gemäss der Ostschweizer Regierung den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen. Deswegen plädieren sie auf eine neue verbindliche Lösung für alle Leistungserbringer.

Kommunikation zwischen Stammgemeinschaften

Statt einer Vielzahl von Stammgemeinschaften will die Ostschweizer Regierung, dass ein verbindliches System für EPD-zertifizierte Stammgemeinschaften auf Bundesebene eingeführt wird. Damit werde die einheitliche Kommunikation gewährleistet. 

Der Bundesrat würde mit den geplanten Vorlagen zur Revision des EPD-Gesetzes diese Probleme nicht lösen, da sie den Digitalisierungsprozess nicht voranbringen würden. Ausserdem befürchtet die Ostschweizer Regierung, dass diese Vorlagen die Krankenkassenprämien in die Höhe treiben, wie es weiter heisst. Deswegen setze sich die Ostschweizer Regierung dafür ein, dass die Vorlagen an den Bundesrat mit dem Auftrag zurückgewiesen werden, "eine Botschaft auszuarbeiten, welche die oben genannten Probleme löst". 

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