Gesetzesrevision

Update: Nationalratskommission will frühere EPD-Pflicht für Leistungserbringer

Uhr
von Marc Landis und René Jaun und jor, lha

Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiterentwickeln und dessen Verbreitung vorantreiben. Das erfordert eine Gesetzesrevision und kostet Geld. Die Nationalratskommission unterstützt das Vorhaben, will die Leistungserbringer aber noch früher zum EPD verpflichten als der Bundesrat.

(Source: ©pixtural - stock.adobe.com)
(Source: ©pixtural - stock.adobe.com)

Update vom 21.11.2023: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) stösst bei der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) auf Zustimmung. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, erhielt die Vorlage im Gremium 17 Ja- zu 7 Nein-Stimmen. Dabei nahm die Kommission allerdings ein paar Änderungen vor, mit dem Ziel, Verbreitung und Nutzen des EPDs zu stärken.

Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission dafür aus, Leistungserbringer dazu zu verpflichten, sich bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision einer EPD-Stammgemeinschaft anzuschliessen. Der Bundesrat möchte die EPD-Pflicht für Leistungserbringer zwar auch einführen, jedoch erst im Rahmen der umfassenden EPD-Gesetzesrevision.

Des Weiteren möchte die SGK-N die Freiheit der Patientinnen und Patienten bei der Wahl ihrer Stammgemeinschaft gesetzlich festhalten, wie die Parlamentsdienste weiter schreiben. Zudem sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die Übergangsfinanzierung auf fünf Jahre zu begrenzen.

Originalmeldung vom 7.9.2023:

Bundesrat überweist EPD-Botschaft ans Parlament

Der Bundesrat hat Ende Juni 2023 die Vernehmlassung für eine umfassende (und kritisierte) Revision der gesetzlichen Grundlage des elektronischen Patientendossiers (EPD) eröffnet. Diese umfassende Gesetzesrevision dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD schon vorher voranzutreiben, will der Bundesrat mit einer separaten Vorlage die Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften, also die EPD-Anbieter, sichern. Diese Botschaft wurde nun ans Parlament überweisen.

Übergangsfinanzierung voraussichtlich ab Ende 2024

Für die Stammgemeinschaften sei die Zeit bis zur Umsetzung der umfassenden Revision finanziell eine kritische Phase, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Er will sie daher mit befristeten Finanzhilfen unterstützen. Der Bund könne pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Die Finanzhilfen seien an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone geknüpft.

Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers, wie es weiter heisst. Die Stammgemeinschaften könnten diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen.

Für die Finanzhilfen des Bundes sei ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken vorgesehen. Die Vorlage geht nun zur Beratung ins Parlament, sodass sie voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten kann.

Das soll die EPD-Revision bringen

Mit der im Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickten umfassenden Revision des Gesetzes sollen unter anderem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden. Künftig will der Bund die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Kantone sollen den Bestand mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Hoheitsgebiet sicherstellen und die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb dieser Stammgemeinschaften übernehmen.

Der Entwurf zur umfassenden Gesetzesrevision sieht vor, dass für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet wird. Alle entscheiden anschliessend selbst, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben. Wer kein EPD will, kann beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung einlegen.

Übrigens: In sechs Kantonen kann die Bevölkerung nun ein EPD online eröffnen. Lesen Sie hier, in welchen.

Webcode
gSUKbpyF