2 Monate Haft für Anleitung zur Virenherstellung

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In einem Präzedenzfall hatte das Bundesgericht die Verurteilung eines Mannes durch das Zürcher Obergericht gutgeheissen, der eine CD-ROM mit Anleitungen zur Herstellung von Computerviren vertrieben hat. Der Mann hatte online eine aus den USA stammende CD-ROM zum Kauf angeboten, die unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Viren enthielt. Der Mann hatte gegen seine Verurteilung zu zwei Monaten Gefängnis bedingt und 5000 Franken Busse Beschwerde eingereicht. Er gab als Begründung für die Beschwerde unter anderem an, die Anleitung sei nicht komplett gewesen. Laut Bundesgericht genügt aber, dass "Informationen zu wesentlichen Herstellungsvorgängen" abgegeben würden, welche die Schaffung eines Virusprogramms erleichtern. Zudem spiele es keine Rolle, ob der Übermittler die entsprechenden Kenntnisse selbst erworben oder nur zusammengestellt habe.