Blocher will keine Rechtsklarheit für Internetkriminalität
Bis heute ist es in der Schweiz – anders als in unseren Nachbarländern – nicht gesetzlich geregelt, wer bei der Verbreitung krimineller Inhalte im Internet strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Geht es nach SVP-Bundesrat und Justizminister Christoph Blocher soll dies auch so bleiben. "Der Handlungsbedarf ist aus unserer Sicht nicht mehr so akut", wird Bernardo Stadelmann vom Bundesamt für Justiz im Tagesanzeiger von heute Montag zitiert. Das Departement schlägt deshalb vor, auf neue Strafrechtsartikel zu verzichten.
2001 hatte das Parlament vom Bundesrat neue Strafrechtsartikel zur Internetkriminalität gefordert. 2004 schickte der Bundesrat eine Vorlage in die Vernehmlassung, die vorsah, dass Access-Provider nicht für übermittelte Inhalte zur Verantwortung gezogen werden können, wohl aber die Hosting-Provider. Nun muss sich gemäss Tagesanzeiger demnächst der Bundesrat entscheiden, ob er wie Blocher die Vernehmlassung abbrechen will.
Der Tagesanzeiger zitiert den Zürcher Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger mit den Worten: "Der jetzige Zustand ist der schlechtestmögliche." Denn niemand wisse, wo die Grenzen der strafrechtlichen Verfolgung liegen und die Gerichte seien in solchen Fragen zum Internet praktisch immer überfordert. Es gebe derzeit zwar tatsächlich wenige Gerichtsfälle, aber dies nur aus einem einfachen Grund: Werde ein Fall von Rassismus oder Pornographie bekannt, würden die Provider von sich aus sperren, um einen Imageschaden zu verhindern.
So etwa diesen Januar, als Schweizer ISPs damit begannen, aufgrund einer Liste des Bundesamts für Polizei (Fedpol), den Zugriff auf 1'200 Kinderporno-Sites auf die Fedpol-Site weiterzuleiten. Doch nicht alle ISPs waren glücklich über diese Lösung. Einige, darunter Fredy Künzler, Geschäftsführer des ISPs Init Seven, forderten die Parlamentarier dazu auf, endlich mit einer Gesetzvorlage klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen.
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