Karin Keller-Sutter erstattet Strafanzeige gegen Elon Musks Grok-KI
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Grund dafür ist ein diffamierender Post auf Elon Musks Plattform X, den ein Nutzer mit dem KI-Chatbot Grok erstellt hat. Mit der Anzeige soll die Schuldfrage geklärt werden - einen Präzedenzfall in der Schweiz gibt es dafür bisher nicht.
FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Unbekannt eingereicht. Ein Nutzer von Elon Musks Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter) hatte den KI-Chatbot Grok "beauftragt", die Bundesrätin zu beleidigen. Die KI solle die Politikerin "ganz hart rannehmen, mit total verf**ktem Gassen-Slang", soll der Auftrag des Prompt-Verfassers laut einer Mitteilung des "Tages-Anzeiger" (Paywall) gelautet haben. Der Urheber habe das Werk der KI anschliessend über die Plattform X verbreitet. Der englische Fachbegriff für diffamierende Posts dieser Art ist "Roasting", wie der "Tages-Anzeiger" ausführt.
Mit dem Strafantrag soll laut "Tages-Anzeiger" "ein Zeichen gegen Frauenfeindlichkeit" gesetzt und die Schuldfrage geklärt werden. Die entsprechende Konversation sei unterdessen von der Plattform entfernt worden. Laut dem Artikel hat Keller-Sutters Sprecher Pascal Hollenstein der Redaktion bestätigt, dass die Bundesrätin Strafanzeige gegen Unbekannt wegen "Verleumdung und Beschimpfung" eingereicht hat. Dabei gehe es neben der Frage nach strafrechtlicher Relevanz auch um die Klärung der Frage, wer in diesem Fall juristisch belangt werden könnte. In Frage kommen abgesehen vom Urheber des Prompts der Betreiber des Chatbots sowie die Plattform, welche die Verbreitung der Inhalte zuliess. Insbesondere könnte dabei geklärt werden, ob der Urheber des Prompts zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl er den fraglichen Inhalt nicht selbst verfasst hat.
Fehlen eines Präzedenzfalls erschwert Prognosen zur Rechtssprechung
"Es gibt diesbezüglich noch keine einschlägige Rechtssprechung", zitiert der "Tages-Anzeiger" Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin an der Universität St. Gallen mit Schwerpunkt Digitalisierung. "Um sich strafbar zu machen, muss man ein Delikt nicht mit eigenen Händen begehen", erklärt sie. Die Möglichkeit strafrechtlicher Relevanz für das Verfassen solcher Prompts sei damit vorhanden. Die KI fungiere dabei als Tatwerkzeug. "Es wäre gefährlich, wenn man sich herausreden könnte, den Text habe die KI geschrieben", so Simmler. Mit einer späteren Löschung eines diffamierenden Inhalts lasse sich eine Straftat nicht ungeschehen machen. Ein Gericht könne dies aber als mögliches Zeichen von Reue auslegen und bei der Beurteilung entsprechend berücksichtigen.

Monika Simmler, Assoziierte Professorin für Straf-, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen. (Source: Universität St. Gallen)
Mit dem Strafantrag gegen Unbekannt werde die mutmassliche Täterschaft offengelassen, teilt der "Tages-Anzeiger" weiter mit. Sollten verantwortliche Personen nicht ermittelbar sein, sei ein Vorgehen gegen das Unternehmen, das den Chatbot respektive die Plattform zur Verfügung stellt, zu erwägen. Das Schweizerische Strafgesetzbuch sehe für den Schuldfall Bussen von bis zu 5 Millionen Franken vor. Um Verantwortliche der Plattform X zur Rechenschaft zu ziehen, muss man ihnen jedoch nachweisen, dass sie Verleumdungen oder Beschimpfungen bewusst in Kauf nehmen, wie Simmler betont.
"Es war eine harmlose technische Übung, um zu sehen, was mit diesem Grok möglich ist", habe sich der 75-jährige Urheber des Prompts gegenüber dem "Tages-Anzeiger" geäussert.
Laut Bericht wollen der Bundesrat sowie verschiedene Departemente und Ämter X "bis auf weiteres" auch weiterhin als Kommunikationskanal nutzen. "Eine gleichwertige Alternative zu X gibt es bis heute nicht", zitiert das Medienhaus den Mediensprecher Urs Bruderer. Eine Änderung in der Nutzung könne sich allenfalls ergeben, "wenn X seine Position als wichtigste Plattform für den schnellen Austausch verlieren sollte oder nichts unternehmen würde, um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verhindern".
Der KI-Chatbot Grok verfügt seit vergangenem Jahr übrigens über eine "Teilen"-Funktion, mit der Inhalte - meist ungewollt - öffentlich gemacht werden können. Lesen Sie hier mehr darüber.
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