Datenschutzbeauftragter pfeift Firma zur Bekämpfung von „illegalen“ Downloads zurück
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte teilt heute mit, dass die Datenbearbeitung einer Schweizer Firma zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen die Grundsätze des Datenschutzes verstösst. Im Auftrag der Medienindustrie beschafft sich die Firma mit ihrer Software File Sharing Monitor heimlich die IP-Adressen von Computern, über die in Peer-to-Peer-Netzwerken urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download angeboten werden, und übermittelt diese an die Rechteinhaber im In- und Ausland. Korrekterweise müssten diese darauf ein Strafverfahren gegen Unbekannt einreichen, in dessen Rahmen dann anhand der IP-Adresse die Person identifiziert und abgeklärt wird, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Erst in diesem Fall kann der Rechteinhaber zivilrechtlich vorgehen.
Wie der Datenschutzbeauftragte schreibt, würden jedoch die Rechteinhaber in der Praxis noch vor Abschluss des Strafverfahrens zivilrechtliche Forderungen geltend machen, weil sie mittels Akteneinsicht die Identität des Inhabers des fraglichen Internetanschlusses erfahren haben. Das Fernmeldegeheimnis werde so im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens durchbrochen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht feststehe, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, kritisiert der Datenschutzbeauftragte.
Der Datenschutzbeauftragte hat der Firma nun eine Empfehlung geschickt. Sollte die Firma diese innert 30 Tagen nicht befolgen, kann der Datenschutzbeauftragte die Angelegenheit dem Eidgenössischen Departement des Innern zum Entscheid vorlegen.
Dies vor dem Hintergrund, dass Downloads von Medieninhalten in der Schweiz nicht strafbar sind. Lediglich der Upload in ein solches Netz kann verfolgt werden. Erst im letzten Jahr machte die Schweizer Firma Logistep im Zusammenhang mit einer Abmahnwelle in Deutschland von sich reden. Ob es sich auch in diesem Fall um die Firma Logistep handelt, konnte das Büro des Datenschutzbeauftragten nicht bestätigen.
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