Datenschutzbeauftragter will Logistep vor Bundesverwaltungsgericht verklagen
Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür will den Streit mit Logistep in den nächsten Wochen vor das Bundesverwaltungsgericht tragen, so sein Stellvertreter gegenüber der SDA.
Mitte Januar hatte der Datenschutzbeauftragte Logistep „empfohlen“, auf die bisherige Geschäftspraxis zu verzichten: Logistep beschafft sich im Auftrag der Medienindustrie mit einer Software die IP-Adressen von Computern, über die in Peer-to-Peer-Netzwerken urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Download angeboten werden. Diese übergibt Logistep dann an die Auftraggeber. Indem die Auftraggeber Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen, gelangen sie mittels der IP-Adressen bei den Justizbehörden an die Namen der Betroffenen und machen, bevor das Strafverfahren überhaupt abgeschlossen ist, bei dem Anbieter der Downloads zivilrechtliche Forderungen geltend.
Das Fernmeldegeheimnis werde so im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens durchbrochen, und zwar zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht feststehe, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliege, kritisiert der Datenschutzbeauftragte in seiner Empfehlung. Logistep hatte dreissig Tage Zeit, darauf zu reagieren. Doch Logistep ist der Meinung, dass man selber keine personenbezogene Daten bearbeitet, weil aufgrund der gesammelten Informationen allein die Anbieter in Tauschbörsen nicht ermittelt werden könnten. Dies sei nur im Rahmen eines Strafverfahrens möglich. Zudem schütze das Fernmeldegeheimnis nur die legale Nutzung des Internet.

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