Der Datenschutzbeauftragte will vorerst keine medizinische Daten auf der Versichertenkarte
Im 14. Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) reichen die behandelten Themen von militärischen Informationsmitteln wie Aufklärungsdrohnen über die geplante Einführung der Versichertenkarte bis hin zur Videoüberwachung in Verkaufsgeschäften und zu biometrischen Zugangskontrollen in Sport- und Freizeitanlagen.
So legt der Datenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit der Revision der Zollverordnung und namentlich bei der Frage, welche biometrischen Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden dürfen, Wert auf eine transparente und verhältnismässige Regelung. Er spricht sich gegen das Sammeln auf Vorrat des Irismusters durch die Zollbehörden aus, da ein solches Vorgehen nicht zweckmässig sei.
Überdies müssen bei der Einführung der Versichertenkarte die grundsätzlichen Anforderungen des Datenschutzes strikt eingehalten werden. Derzeit sei fraglich, so der Bericht, ob dies zutreffe, insbesondere, was die (freiwillige) Speicherung medizinischer Daten auf der Karte betreffe. Solange über den Zweck dieser Daten Unklarheit bestehe, lasse sich kaum klären, ob sie wirklich geeignet seien und ihre Speicherung somit verhältnismässig sei. Vor allem sei nicht gewährleistet, dass sich die Patienten über die Konsequenzen ihrer Einwilligung oder Nichteinwilligung zu dieser Speicherung im Klaren seien. Daher hat der Beauftragte vom Bundesamt für Gesundheit gefordert, auf die Speicherung medizinischer Daten auf der Versichertenkarte einstweilen zu verzichten.
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