Eine Suchmaschine gegen Geldwäscherei

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Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei plant die Publikation von Namen und Sitz aller Finanzintermediäre im Nichtbankensektor, die der Kontrollstelle direkt unterstellt oder einer Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sind, auf der eigenen Website. Dies schreibt die Aufsichtsbehörde im soeben erschienenen Jahresbericht 2002. Die Veröffentlichung soll aus Gründen der Verhältnismässigkeit über eine Suchmaschine geschehen und nicht, wie ursprünglich geplant, in Form einer Liste. Die Publikation soll Transparenz schaffen und damit im Sinne einer Präventivmassnahme der Bekämpfung der Geldwäscherei dienen. Dadurch werde für jedermann erkennbar, beispielsweise für Kunden oder Konkurrenten eines Finanzintermediärs, ob dieser tatsächlich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht untersteht, erläutert die Kontrollstelle den Nutzen. So wird illegal tätigen Unternehmen die unbemerkte Abwicklung ihrer Geschäfte erheblich erschwert. Der Plan ist nicht unumstritten: Rund 800 Finanzintermediäre und eine Selbstregulierungsorganisation haben gemäss dem Jahresbericht die Sperrung ihrer Daten respektive der Daten ihrer Mitglieder verlangt. Die Kontrollstelle dagegen sieht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt. Über die Beschwerden hat die Eidgenössische Datenschutzkommission zu entscheiden.