Erster Schritt zum Verbot von Gewaltspielen in der Schweiz
Am letzten Mittwoch hat der Nationalrat mit grosser Mehrheit zwei Vorlagen angenommen, die die Verbreitung sogenannter Gewaltspiele unterbinden sollen. Die erste Motion von CVP-Nationalrat Norbert Hochreutner verlangt, dass der Verkauf von Killerspielen an Kinder und Jugendlichen unterbunden wird. Mit 127 Stimmen zu 54 wurde klar für die Aufnahme der Motion gestimmt. Noch deutlicher wurde die zweite Motion, der Sozialdemokratin Evi Allemann angenommen, mit 139 zu 39 Stimmen. Diese verlangt vom Bundesrat, einen Gesetzesentwurf zum generellen Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen zu erarbeiten.
Der Bundesrat machte bereits im Vorfeld klar, dass er die Verstärkung des Jugendschutzes bei Gewaltdarstellungen ebenfalls als dringlich erachtet. Die Schweiz habe aber mit dem Artikel 135 im Strafgesetzbuch schon ein absolutes Verbot von Gewaltdarstellungen, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Tiere beinhalten. Der Paragraph 135 sei grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar, so der Bundesrat. Deshalb lehnt das Gremium eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze auch auf Erwachsene ab.
Nun muss auch der Ständerat noch über die beiden Vorlagen des Nationalrats befinden. In der kleinen Kammer liegt bereits eine Standesinitiative des Kantons St.Gallen zum Verbot von Killerspielen vor. Sollte der Ständerat die Vorlagen des Nationalrats ebenfalls gutheissen, müsste der Bundesrat das Strafgesetz neu überarbeiten. Ist dies nicht der Fall, dann können beide Kammern noch bis zu dreimal über die Vorlage diskutieren. Liegt dann immer noch keine Einigung vor, muss eine sogenannte Einigungskonferenz eine Kompromisslösung suchen. Kommt es auch danach nicht zu einer Einigung oder lehnt einer der Räte den Kompromiss ab, dann gilt die Vorlage als nicht zustandegekommen und wird aus der Agenda gestrichen.
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