Google-Doubleclick-Debatte: EU-Datenschützer sehen IP-Adresse als persönliche Daten
Gestern fand im EU-Parlament eine Anhörung zur Übernahme von Doubleclick durch Google statt. Dabei verlangte Google-Vertreter Peter Fleischer, dass Datenschutzaspekte bei der EU-Kartelluntersuchung keine Rolle spielen dürfen. Er berief sich mit dieser Forderung auf die Resultate der Kartelluntersuchung durch die US-amerikanische Federal Trade Commission (FTC), die in ihrem Entscheid vom 20. Dezember, die Übernahme gutzuheissen, Datenschutzaspekte ausklammerte.
Im gestrigen Hearing ging es vor allem darum, dass Google und Doubleclick die IP-Adressen ihrer Nutzer sammeln und aufbewahren. Google stellte sich auf den Standpunkt, dass IP-Adressen nichts mit einem persönlichen Nutzer zu tun hätten, sie würden lediglich den Standort eines PCs definieren. Dem widersprachen die Datenschützer der EU: „In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich“, meinte etwa der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar. Fleischer widersprach: „Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten.“
Würden IP-Adressen als persönliche Daten definiert, hätte dies auch Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Suchmaschinen die Daten behandelten. Google reduzierte letztes Jahr auf Druck die Aufbewahrungszeit von Suchanfragen auf 18 Monate und diejenige von Cookies von 30 Jahren auf 2 Jahre. Google bewahre die Daten auf, um Kunden bessere Suchergebnisse liefern zu können, verteidigte Fleischer gestern diese Praxis.
Das Hearing war eines von mehreren. Im November hatte die EU-Kommission angekündigt, die Doubelclick-Übernahme durch Google genauer zu prüfen, und verlängerte die Prüfungsfrist.
Die EU-Kommission ist durchaus bereit, saftige Strafen und Auflagen zu verhängen, sollten US-Grossfirmen nicht bereit sein, sich in Europa an europäische Regeln zu halten, wie das kartellrechtliche Verfahren gegen Microsoft zeigte.
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