syndikat bereitet Klage gegen EDS Schweiz vor

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Die Gewerkschaft //syndikat bereitet nach eigenen Angaben eine Verbandsklage gegen EDS Schweiz vor. Als Grund gibt //syndikat an, dass die Ende August ausgesprochenen Kündigungen missbräuchlich seien, weil EDS ihre Entscheide noch vor Ablauf der Konsultationsfrist getroffen habe und über den Kommunikationschef Mark A. Saxer genaue Zahlen kommuniziert habe. Dies zeige, dass die Konsultation für EDS nur eine Farce gewesen sei. Die Geschäftsleitung von EDS Schweiz habe zudem alle 42 Vorschläge in kürzester Zeit und mit fadenscheinigen Begründungen vom Tisch gewischt. Damit würden die Anliegen der Beschäftigten verspottet und der Wille der Gesetzgebung missachtet. Etwa 100 EDS-Beschäftigte und //syndikat fordern in einer öffentlichen Mitteilung von heute Freitag die Geschäftsleitung von EDS Schweiz auf, sämtliche Entlassungen zurückzunehmen. Daneben seien sofortige Verhandlungen über Arbeitszeitmodelle aufzunehmen. Mark A. Saxer, Head of Communications bei EDS Switzerland, nahm gegenüber dem NetzwocheTicker Stellung zu den Vorwürfen: Bei den 140 Entlassungen, die man schon vor der Konsultation kommuniziert habe, sei immer von einer geplanten Zielgrösse die Rede gewesen, dies habe er auch gegenüber den Medien so vermittelt. Auch die intern kommunizierten Zahlen für die einzelnen Bereiche von EDS seien damals als Planzahlen bekannt gegeben worden. Auf den Vorwurf der zu schnellen Rückweisung aller Vorschläge sagte Saxer, dass //syndikat aus Sicht von EDS nicht den Nachweis habe erbringen können, dass das vorgeschlagene Arbeitszeitmodell Einsparungen bringen würde. Die eingegangen 42 Vorschläge seien zum Teil gut und ernst zu nehmen gewesen, die Geschäftsleitung habe aber einen Grossteil davon bereits vorher geprüft und durchgerechnet. Laut Saxer wurden Ende August fast 110 Kündigungen ausgesprochen. 30 weitere in Genf waren wegen eines Kundenverlustes (BEC Banque Edourad Constant) bereits vorher erfolgt. Philippe Surber von //syndikat verweits bezüglich der geplanten Klage auf den Entscheid des Obersten Gerichtshofs der Schweiz, der nach der Schliessung der Gratiszeitung Metropol entschieden hatte, dass die damit verbundenen Massenentlassungen die Grundrechte der Mitbestimmung und Information verletzt hätten und damit ungesetzlich seien.