Bundesrat rüttelt an Grenzwerten
Kein Netz um E-Mails abzurufen? Das ist ärgerlich. Doch um das Mobilfunknetz auszubauen, braucht es neue Ideen. Ein Bericht des Bundesrats soll eine Diskussion in Gang setzen.
Smartphone- und Tablet-Nutzer bringen die Mobilfunknetze zunehmend an ihre Grenzen. Da stellt sich die Frage, woher die zusätzliche Kapazität kommen soll? Ein Problem, das auch die Politik beschäftigt. In einem heute veröffentlichten Bericht sondiert der Bundesrat die Lage und macht Vorschläge, wie sich der Wunsch nach besseren Netzen und mehr Bandbreite erfüllen liesse.
Der Report "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" wurde unter Federführung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) sowie unter Mitwirkung der Bundesämter für Umwelt, Gesundheit, Verkehr und Raumentwicklung erstellt. Das Dokument basiert auf den Postulaten "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" und "Weniger Mobilfunkantennen dank Verbesserung der Rahmenbedingungen" von Ruedi Noser und der FDP.
Interessanterweise stützen sich die Angaben der Bakom-Autoren zusätzlich auch auf Zahlen des Netzwerkausrüsters Ericsson. Eine Ericsson-Studie kommt zu dem Schluss, dass der Datenverkehr für Videoanwendungen bis 2019 weltweit um über 50 Prozent steigen soll, was wiederum die Netze stark belasten würde.
Verschiedene Lösungen denkbar
Der Bundesrat sieht in dem Bericht verschiedene Stellschrauben, um die Netzkapazität zu erhöhen. Hierzu zählen neue Frequenzen für die Mobilfunkanbieter, neue Mobilfunktechniken oder mehr Antennen.
Letzterem Vorschlag stünde allerdings die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Weg. Deshalb zieht der Bundesrat auch eine Lockerung der in der NISV festgeschriebenen Grenzwerte in Betracht. Auf diese Weise könnten bestehende Anlagen besser genutzt werden. Ausserdem müssten weniger Antennen neu installiert werden.
Der Bundesrat räumt aber ein, dass dadurch mehr Funkstrahlung emittiert würde. Im Dokument wird aber auch ersichtlich, weshalb der Bundesrat auf die Idee kommt, eine Lockerung der Stahlungsgrenzwerte vorzuschlagen. 1999 wurden die Grenzwerte festgelegt, die nach eigenen Angaben rund 10-mal strenger sind, als von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) empfohlen. Damals wollte man auf Nummer sicher gehen, insbesondere nachdem Indikatoren auf eine schädliche Wirkung der Strahlung hinwiesen. Allerdings konnten diese laut Bundesrat bis heute nicht klar belegt werden. Der Bericht betont aber auch die Sichtweise der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die hochfrequente Strahlung vor einigen Jahren als möglicherweise krebserregend eingestufte.
Report als Diskussionsgrundlage
Der Mobilfunk betrifft eine ganze Reihe von Gesetzen und Richtlinien. Hierzu zählen das Fernmeldegesetz, das Umweltschutzgesetz, das Planungs- und Baurecht sowie der Natur- und Heimatschutz. Sie alle verfolgten unterschiedliche und teilweise gegenläufige Zielsetzungen.
Der nun publizierte Bericht soll deshalb als Grundlage für die Beratungen im Parlament dienen, teilte der Bundesrat weiter mit. Die weitere Diskussion solle entscheiden, ob eine Anpassung der NISV zweckmässig sei, heisst es in dem Communiqué weiter.
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