Totalrevidiertes DSG

Update: Neues Datenschutzgesetz tritt im September 2023 in Kraft

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von Kevin Fischer und Yannick Chavanne und cka, jor

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft – ursprünglich war dafür die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen. Der Bundesrat will den Unternehmen genügend Zeit geben, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu treffen.

(Source: Netzmedien)
(Source: Netzmedien)

Update vom 31.8.2022: Nun ist es offiziell: Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) werden am 1. September 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat nun den entsprechenden Beschluss gefasst.

Mit der Inkraftsetzung auf den 1. September 2023 kommt der Bundesrat einem Anliegen aus der Wirtschaft nach: Die Umsetzungsfrist von einem Jahr soll den Datenschutzverantwortlichen genügend Zeit geben, um die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen, wie der Bundesrat mitteilt. Ursprünglich sollte das neue DSG in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 in Kraft treten. Das Parlament hatte die Totalrevision im September 2020 verabschiedet.

Der Bundesrat passte denn auch den Entwurf der DSV in mehreren Punkten an. Im Bereich der Datensicherheit gab es gemäss Mitteilung Änderungen aufgrund der kritischen Rückmeldungen in der Vernehmlassung. So habe man die Dauer zur Aufbewahrung der Protokolle über die Datenbearbeitung auf mindestens ein Jahr festgelegt. Ausserdem wurde eine neue Bestimmung eingefügt, welche die Schutzziele im Bereich der Datensicherheit mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 2020 harmonisiert.

Originalmeldung vom 4.3.2022: Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) kommt später als gedacht. Wie das Bundesamt für Justiz mitteilt, soll es am 1. September 2023 in Kraft treten. Der dafür notwendige Entscheid des Bundesrats müsse noch folgen. Ursprünglich war das neue DSG für die zweite Hälfte 2022 vorgesehen.

Die Verzögerung dürfte mit der ebenfalls erforderlichen Revision der Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) zusammenhängen, wie Rechtsanwalt Martin Steiger auf "Steigerlegal" schreibt. Der Vorentwurf der Vernehmlassung stiess auf viel Kritik, zuletzt auch seitens der Staatspolitischen Kommission. Für Unternehmen und andere Verantwortliche bedeute die Verzögerung einen wichtigen Zeitgewinn bei der Umsetzung des neuen DSG.

Das DSG bringt einige Neuerungen mit sich, die bei Missachtung auch Bussen nach sich ziehen können, wie Rechtsanwalt Reto Fanger in seinem Fachbeitrag schreibt. Lesen Sie hier, was sich mit dem Inkrafttreten des DSG ändert.

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