Ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen dürfen in der Schweiz arbeiten
Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Universitäten dürfen im Land arbeiten, auch wenn sie aus Drittstaaten stammen. Voraussetzung ist allerdings, dass in ihrem Fachgebiet nachweislich ein Mangel an Fachkräften herrscht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die von Technologieunternehmen bereits seit mehreren Jahren gefordert wird. Studierenden aus Drittländern (weder EU- noch EFTA-Raum) mit einem Master- oder Doktoratsabschluss soll es künftig erlaubt sein, in der Schweiz zu arbeiten. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungsvorschlag ausgesprochen, nachdem das Parlament eine Motion von Marcel Dobler angenommen hatte. Der FDP-Nationalrat, Mitgründer von Digitec und Vizepräsident von ICT-Switzerland sprach dieses Thema bereits 2019 in einem Interview mit dem ICTjournal an.
Die Gesetzesänderung zielt insbesondere darauf ab, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften abzudecken. Sie beschränkt sich jedoch auf Bereiche, in denen Personalmangel herrscht und auf Personen, die in akademischen Instituten der Schweiz ausgebildet und "in der Regel bereits gut in die Schweizer Gesellschaft integriert" sind, heisst es in der Medienmitteilung des EJPD. Von dieser Massnahme sollen jährlich etwa 200 bis 300 Personen betroffen sein.
Der Bedarf an Fachkräften steigt auch im ICT-Bereich weiter an. Bis im Jahr 2030 werden der Schweiz fast 40'000 ICT-Fachkräfte fehlen.
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