Armee soll BACS bei Cyberangriffen rascher unterstützen
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, die Schaffung von Rechtsgrundlagen zu prüfen, um das Bundesamt für Cybersicherheit bei Cybervorfällen schneller durch das Kommando Cyber der Armee unterstützen zu können.
Der Bundesrat will, dass das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bei einem Cybervorfall rascher und effizienter Unterstützung durch das Kommando Cyber der Armee erhalten kann. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) soll zu diesem Zweck die Schaffung von Rechtsgrundlagen prüfen, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. Er stützt sich dabei auf einen Bericht zu Subsidiarität und Cybersicherheit, den er in Erfüllung eines Postulates der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates erstellte.
VBS soll über Armee-Assistenzeinsatz entscheiden
Das VBS verfüge sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich über ausgeprägte Cyberkompetenzen, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Erkenntnisse aus dem Bericht zeigen jedoch, dass eine Zusammenarbeit zwischen dem militärischen Teil des Kommandos Cyber und dem BACS bei der Bewältigung eines kritischen Cybervorfalls nur unter den Voraussetzungen des Assistenzdienstes der Armee erfolgen kann. Dazu gehört, dass der Bundesrat über diesen Einsatz entscheidet.
Dieser Entscheidungsweg erfordert Zeit und kann damit eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem BACS und dem Kommando Cyber bei zeitkritischen Einsätzen erschweren, da bei Cybervorfällen Spezialistinnen und Spezialisten schnell eingesetzt werden müssen.
Bei Katastrophen wie etwa schweren Unwettern im Inland kann das VBS über einen Einsatz der Armee entscheiden. Im Cyberbereich fehlt es an einer Rechtsgrundlage, damit das BACS auf einem solchen vereinfachten Weg Unterstützungsleistungen vom Kommando Cyber erhalten kann. Aus diesem Grund kommt der Bundesrat in seinem Bericht zum Schluss, dass die Schaffung von rechtlichen Grundlagen geprüft werden soll, um solche Unterstützungsleistungen im Cyberbereich zu vereinfachen. Er hat das VBS beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2026 Varianten zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten.
Wie der Bundesrat im Bericht festhält, müsse bei diesen Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden, dass die zivile Behörde, also das BACS, die Gesamtverantwortung für Einsätze trägt, bei der sie durch das Kommando Cyber unterstützt wird. Dies, damit die Trennung zwischen zivilen und militärischen Interessen bestehen bleibe. Insbesondere müsse beachtet werden, dass die Vertraulichkeit von Meldungen an das BACS gewährleistet bleibe.
Seit Anfang Jahr hat das Kommando Cyber einen neuen stellvertretenden Chef. Mehr zur Ernennung von Jean-Claude Brossard lesen Sie hier.
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