Kapo Zürich warnt

Betrüger locken mit angeblicher AHV-Ergänzungsleistung

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von Andreas Huber und dwi

Betrüger geben derzeit vor, das Bundesamt für Sozialversicherungen zu vertreten. Mit professionell gestalteten E-Mails versuchen sie, persönliche Daten ihrer potenziellen Opfer abzugreifen.

(Source: Freepik auf Magnific.com)
(Source: Freepik auf Magnific.com)

Cyberkriminelle verschicken derzeit professionell gestaltete E-Mails, die den Eindruck erwecken, vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu stammen. In den Nachrichten behaupten die Betrüger, dass sie den Anspruch auf zusätzliche AHV-Ergänzungsleistungen überprüfen, wie die Kantonspolizei Zürich auf ihrem Portal Cybercrimepolice.ch mitteilt. Dies geschehe aufgrund einer angeblichen Gesetzesänderung per 1. Januar 2026. Dazu soll man sein "Dossier prüfen", die AHV-Nummer bereithalten und über einen Link ein Zugangsportal öffnen. 

Gefälschte E-Mail des "Bundesamts für Sozialversicherungen" mit Button "Dossier prüfen". Graue Schrift auf weissem Grund. Button dunkles Türkisblau.

Gefälschte E-Mail in der Aufmachung des BSV mit dem Button "Dossier prüfen". (Source: Cybercrimepolice.ch)

Dabei handelt es sich jedoch um eine gefälschte Website, die Stil und Aufmachung der offiziellen BSV-Webseite kopiert, wie die Kapo ausführt. Dabei werde man Schritt für Schritt durch einen angeblichen Prüfprozess geleitet, bei dem persönliche Angaben und Informationen zur persönlichen Situation abgefragt würden. 

Gefälschtes Zugangsportal, das "Überprüfung der Anspruchsberechtigung" verspricht.

Gefälschtes Zugangsportal, das eine angebliche Überprüfung der Anspruchsberechtigung verspricht. (Source: Cybercrimepolice.ch)

Auf einer weiteren Maske wird laut Mitteilung berechnet, welcher Anspruch auf eine monatliche Ergänzungsleistung angeblich bestehen soll. Weiter würden die Betrüger die Angabe einer Bankverbindung fordern, um die vermeintliche Auszahlung zu tätigen. Gibt man diese ein, folgt gemäss Kapo wenig später eine Meldung, dass die IBAN-Prüfung fehlgeschlagen ist. Eine alternative Verifizierung sei erforderlich, behaupten sie. Unter diesem Vorwand würden dann Kreditkartendaten inklusive Ablaufdatum und Sicherheitscode verlangt. 

Die Kantonspolizei Zürich warnt vor missbräuchlichen Zahlungen oder weiteren Betrugsdelikten, die bei einer Herausgabe der Daten mit diesen begangen werden können. 

"IBAN-Überprüfung fehlgeschlagen": Hier soll eine "alternative Zahlungsmethode" eingegeben werden.

"IBAN-Überprüfung fehlgeschlagen": Hier soll eine "alternative Zahlungsmethode" eingegeben werden. (Source: Cybercrimepolice.ch)

Die Polizei rät Betroffenen zu folgenden Massnahmen: 

  • Potenzielle Betrugs-E-Mails an Cybercrimepolice.ch weiterleiten.
  • Die E-Mail ignorieren und löschen oder in den Junk- resp. Spam-Ordner verschieben.
  • Niemals Links in E-Mails, SMS oder von verlinkten Websites anklicken, da diese manipuliert oder optisch verändert sein können.
  • Niemals sensitive Daten von sich preisgeben ohne gründliche vorgängige Abklärungen.
  • Im Zweifelsfall direkt beim betreffenden Unternehmen nachfragen, um die Seriosität der E-Mail abzuklären.

Was tun, wenn man seine Daten preisgegeben hat?

  • Umgehend das Finanzinstitut informieren und die involvierten Bank-/Debitkarten sperren lassen.
  • Nach telefonischer Voranmeldung die örtliche Stelle der Kantonspolizei aufsuchen und Anzeige erstatten. 

 

Auch Fussballfans sollten sich vorsehen: Cyberkriminelle nutzen derzeit die Fussball-WM als Köder. Lesen Sie hier mehr dazu

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