Bundesrat: Erste Vorstufe zu E-Voting erreicht

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Flächendeckendes E-Voting wird noch Jahre dauern; örtlich, zeitlich und sachlich begrenzte Versuche soll der Bundesrat aber in Zusammenarbeit mit den Kantonen zulassen dürfen. So will es die Botschaft des Bundesrates über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Botschaft enthält mehrere Punkte zum Thema E-Government. In Zukunft soll die Bundeskanzlei die Abstimmungsunterlagen spätestens sechs Wochen im voraus elektronisch im PDF-Format zur Verfügung stellen. Ebenfalls über das Internet sollen Unterschriftenlisten für Volksinitiativen und Referenden zugänglich gemacht werden. Für konfigurationsbedingte Darstellungsfehler und willentliche Entstellungen, welche die Gültigkeit einer Liste beeinträchtigen, soll derjenige die Verantwortung tragen, der die Liste herunter lädt. Der Bundesrat betrachtet die Massnahmen als eine erste Vorstufe zu einem umfassenden Vote électronique.