Abstimmung vom 3. März 2024

Graubünden startet mit E-Voting-Tests

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von Dejan Wäckerlin und tme

Graubünden legt im kommenden Jahr mit E-Voting-Versuchen los. Der Bundesrat hat dem Kanton die entsprechende Grundbewilligung erteilt. Etwa 12'000 Stimmberechtige können sich an der kommenden Abstimmung vom 3. März 2024 für die elektronische Stimmabgabe anmelden.

(Source: Arnaud Jaegers / Unsplash)
(Source: Arnaud Jaegers / Unsplash)

Der Kanton Graubünden startet 2024 mit E-Voting-Tests. Der Bundesrat hat entsprechende Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bewilligt. Dabei handelt es sich um das E-Voting-System der Schweizerischen Post, wie der Bundesrat mitteilt. Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau verwenden das System bereits. Die Grundbewilligung gelte für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 8. März 2026.

In einer ersten Phase können sich Stimmberechtigte von den sechs Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental am E-Voting beteiligen. 12'000 Stimmberechtigte sollen ihre Stimme am 3. März 2024 elektronisch abgeben dürfen. 

Personen, die sich für eine elektronische Stimmabgabe registrieren, erhielten die Abstimmungserläuterungen ausschliesslich elektronisch. Den Stimmausweis bekommen die Personen jedoch weiterhin per Post, wie es in der Mitteilung heisst. Der Stimmrechtsausweis sei aber einzig für den elektronischen Stimmkanal gültig. Wer brieflich oder persönlich an der Urne ihre oder seine Stimme abgeben möchte, könne dies bei der Gemeinde beantragen. An- und Abmeldungen für E-Voting seien vor jedem Urnengang möglich.

E-Voting-System von unabhängigen Experten überprüft

Darüber hinaus lasse die Bundeskanzlei das E-Voting-System erneut von unabhängigen Expertinnen und Experten überprüfen. Bund und Kantone sollen die entsprechenden Berichte sowie den Massnahmenkatalog anschliessend veröffentlichen. Auch die Schweizerische Post überprüfe die Systeme mittels eines Bug-Bounty-Programms und wiederkehrenden öffentlichen Intrusionstests. 

Neben den Grundbewilligungen des Bundesrates benötigen die Kantone für jeden Urnengang eine Zulassung von der Bundeskanzlei. Die Bundeskanzlei hat Graubünden auf Basis des Entscheids des Bundesrates und des Massnahmenkatalogs bereits die Zulassung für die Abstimmung am 3. März 2024 erteilt.

Bund und Kantone halten das E-Voting-System der Post für ziemlich sicher. Doch Risiken bleiben, wie ein Schweizer IT-Ingenieur aufzeigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

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