Bundesrat will keine ausdrückliche Regelung zur strafrechtlichen Verantwortung der Provider
Der Bundesrat ist heute zum Schluss gekommen, dass die geltende allgemeine Regelung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider genügt, um die Netzwerkkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Eine neue, ausdrückliche Regelung würde nicht die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöhen, sondern lediglich den Interessen von Vertretern der Providerbranche an einer weitergehenden Entlastung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit dienen.
Weil es sich bei Fragen um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Providern bisher rechtlich um eine Grauzone handelt, fordern viele Provider hier eine ausdrückliche Regelung.
Das geltende Recht ermögliche es, auf der Grundlage des Medienstrafrechts und der allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme erfolgreich Delikte zu ahnden, die mittels elektronischer Kommunikationsnetze wie Internet oder Mobiltelefonnetz begangen werden. Eine spezifische Regelung würde von der raschen technologischen Entwicklung innert kurzer Zeit überholt werden und könnte eine weitgehende Entlastung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider zur Folge haben, so die Meinung des Bundesrates.
Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung habe zudem weder Wettbewerbs- und Standortnachteile für schweizerische Unternehmen geschaffen noch die Bekämpfung der Internetkriminalität in Frage gestellt. Auch die Befürchtung, dass die Rechtssicherheit durch widersprüchliche Urteile beeinträchtigt werden könnte, habe sich nicht bestätigt.
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