Gesetzesänderung beantragt

Luzerner Polizei soll automatisch nach Fahrzeugen fahnden können

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von Coen Kaat und cka

Mit einer Gesetzesänderung will die Luzerner Regierung der Polizei die Nutzung neuer Technologien ermöglichen. Dazu gehören Systeme zur automatischen Fahrzeugfahndung oder zur Analyse von Delikten.

(Source: banglds / Fotolia.com)
(Source: banglds / Fotolia.com)

Die Luzerner Polizei soll neue Datenbearbeitungsinstrumente zur Verbrechensbekämpfung nutzen dürfen. Wie der Regierungsrat mitteilt, fehlt ihr dazu aktuell die gesetzliche Grundlage. Nun unterbreitet der Rat dem Kantonsparlament eine Botschaft zur Änderung des Polizeigesetzes.

Konkret soll die Luzerner Polizei künftig ein System zur automatischen Fahrzeugfahndung einsetzen dürfen, welches laut der Mitteilung mehrere Kantone und das Grenzwachtkorps schon nutzen. Dieses lese Kennschilder vorbeifahrender Fahrzeuge und gleiche die Daten der Halterinnen und Halter mit der Fahndungsdatenbank des Bundes (Ripol) ab.

Nur für die Fahndung gesuchter Personen

Das System soll ausschliesslich für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden, wie der Regierungsrat klarstellt. Es werden keine Übertretungen, auch nicht solche des Strassenverkehrsrechts, verfolgt. Die Daten aus der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung dürfen während 100 Tagen ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden. Welche das konkret sind, ist in einem speziellen Deliktskatalog geregelt. Ausserdem soll es eine öffentliche Liste mit den Standorten der festen Kameras geben.

Erlaubt werden soll auch der Einsatz eines Informationssystems zur Analyse serieller Delikte. Damit lasse sich die Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpfen als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit, begründet der Regierungsrat die Änderung. Demnach erkenne das System Muster von begangenen Delikten und kann so feststellen, welche davon mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in naher Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten.

Schliesslich enthält das neue Polizeigesetz auch Bestimmungen zum Datenaustausch. Demnach soll sich die Luzerner Polizei an Datenbearbeitungssystemen des Bundes und der Kantone für die Ermittlung bei Straftaten sowie für die Darstellung von Lagebildern beteiligen können.

Einen Einblick in neue Technologien für Polizeieinsatzkräfte lieferte der Schweizer Polizei Informatik Kongress (SPIK), der vergangenen April in Bern stattfand. Diskutiert wurde dort auch, was mit den Daten vernetzter Fahrzeuge passiert. Mehr zum SPIK 2022 lesen Sie hier.

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