Bundesrat will rasche Öffnung der letzten Meile

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Der Bundesrat ist weiterhin für eine rasche Öffnung der letzten Meile. Da nicht ganz klar ist, ob die Entbündelung auf dem geplanten Verordnungsweg oder auf dem Weg durch das Parlament per Gesetzesänderung schneller zu erreichen ist, will der Bundesrat bis nächste Woche abklären lassen, ob beide Wege gleichzeitig verfolgt werden können. Die Swisscom hat einmal mehr bekräftigt, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Entbündelung der letzten Meile wehren zu wollen. Sollte der Bundesrat eine Verordnung zur Öffnung erlassen, wird die Swisscom dagegen am Bundesgericht Beschwerde einreichen. Die Swisscom scheibt in einer Pressemitteilung, mit einer Entbündelungsverpflichtung würde sich der Anreiz für Infrastrukturinvestitionen von Swisscom und alternativen Anbietern reduzieren, insbesondere wenn die regulierten Preise die Kosten kaum oder nicht decken. Die Swisscom zitiert auch eine vom Bakom in Auftrag gegebene Studie (April 2002) eines deutschen Instituts, die zum Schluss kam, dass die Schweiz bereits heute in Bezug auf Wettbewerb in der Telekommunikation gemeinsam mit Dänemark und Schweden an der Spitze in Europa liegt. Beim Bevölkerungsanteil, welcher Dienste alternativer Anbieter nutzt, belegt die Schweiz gar die zweite Stelle. Was aber auch in der Studie steht ist, dass die Schweiz im internationalen Vergleich ein ausserordentlich hohes Niveau bei der monatlichen Grundgebühr für analoge Anschlüsse aufweist und damit im europäischen Vergleich an letzter Stelle liegt. In der gleichen Studie steht auch folgendes: Entbündelung fördert Innovationen und Investitionen sowohl seitens des etablierten Betreibers als auch seitens der Wettbewerber. Das häufig vorgebrachte Argument, dass die Entbündelungspflicht Investitionsanreize des etablierten Betreibers senkt, kann nicht aufrecht erhalten bleiben. Erstens hat der Incumbent aufgrund bestehender Informationsasymmetrien zwischen ihm und dem Endkunden ex-ante keine Informationen darüber, welcher Endkunde potenziell zu einem Wettbewerber wechseln würde. Er kann demnach nicht wissen, in welche Teilbereiche seines Netzes er investieren soll und in welche nicht. Zweitens würde sich ein etablierter Betreiber selber schaden, wenn er bei gegebener Entbündelungsverpflichtung nicht in seine Netze investieren würde. Insgesamt fördert potenzieller und aktueller Wettbewerbsdruck Investitionen und Innovationen in die Infrastruktur.