Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung nicht mit Verfassung vereinbar
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Verdacht mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar ist. Die Speicherung von Kommunikationsdaten für einen Zeitraum von sechs Monaten verletze zudem das Kommunikationsgeheimnis, denn sie ermöglicht die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen und Rückschlüsse bis zur persönlichen Intimsphäre. Vom Gericht wurde angeordnet, alle bereits gesammelten Daten unverzüglich zu löschen. Dem Urteil nach solle die Speicherung von Kommunikationsdaten wie von der EU-Richtlinie gefordert, strengeren Bedingungen unterworfen werden, die bisher nicht erfüllt wurden. Die Vorratsdatenspeicherung ist laut Urteil bei der Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr zulässig, wenn enge Vorgaben zur Verwendung der Daten erfüllt werden. Diese Vorgaben müssen nun konkretisiert werden.
2009 haben 35'000 Bürger die bisher umfangreichste Verfassungsbeschwerde vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Grund: 2008 wurde ein Gesetz erlassen, welches die Speicherung von Nutzerdaten moderner Telekommunikationswege für sechs Monate vorsah.
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