Das SECO warnt vor Gratistests im Netz
Immer öfter fallen Schweizer Surfer offenbar auf vermeintliche Gratisangebote im Netz herein. So oft, dass sich das SECO bemüssigt fühlt zu warnen. Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft schreibt, häufen sich die Beschwerden von Konsumenten, die im Internet einen als Gratis verstandenen Test ausgefüllt hätten. Im Nachhinein entpuppten sich diese Tests aber als teure Service-Abonnemente.
Weil die Kosten und vertraglichen Konsequenzen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt seien und auf der Internet- Einstiegsseite nicht immer genügend ersichtlich seien, empfiehlt das SECO, besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen die AGBs genau zu lesen.
Das Schweizer Recht bezeichnet Verträge, die auf Täuschung einer Vertragspartei beruhen, als einseitig unverbindlich und damit für die getäuschten Personen als ungültig, wenn sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Das SECO empfiehlt darum den Opfern, nicht voreilig zu bezahlen und sich auch nicht durch Inkassobüros oder von den Anbietern eingesetzte Anwälte einschüchtern zu lassen.
Weil die Kosten und vertraglichen Konsequenzen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt seien und auf der Internet- Einstiegsseite nicht immer genügend ersichtlich seien, empfiehlt das SECO, besonders bei Gratisangeboten und Gewinnspielen die AGBs genau zu lesen.
Das Schweizer Recht bezeichnet Verträge, die auf Täuschung einer Vertragspartei beruhen, als einseitig unverbindlich und damit für die getäuschten Personen als ungültig, wenn sie den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten. Das SECO empfiehlt darum den Opfern, nicht voreilig zu bezahlen und sich auch nicht durch Inkassobüros oder von den Anbietern eingesetzte Anwälte einschüchtern zu lassen.
Prinzip "Schutz nach Bedarf"
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