Der Bund entwickelt eine neue E-Government-Strategie
Dem Schweizer E-Government ist schon lange kein Kranz mehr gewunden worden. Nun will der Bund das ändern und bringt im Auftrag der Kantone eine neue E-Government-Strategie in die Anhörung. Diese soll helfen, dass E-Government auch in der föderalistischen Schweiz voran kommt. Damit soll der Schweizer Rückstand in Sachen E-Government im europäischen Vergleich, der jüngst einmal mehr durch das Beratungsunternehmen Cap Gemini festgestellt wurde, aufgeholt werden.
Auf der Internetseite des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) wurden die neue Strategie und zugehörige Dokumente veröffentlicht. Die Strategie will durch die Definition von öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen regeln. So ist etwa vorgesehen, dass sich Kantone und Gemeinden bei E-Government-Lösungen an die Standards von eCH halten. Oder es sollen entwickelte Lösungen mehrfach genutzt werden. Die E-Government-Leistungen der Kantone und Gemeinden sollen dann zwar dezentral umgesetzt werden, aber unter der Aufsicht eines Steuergremiums und untereinander koordiniert. Damit will der Bund verhindern, dass wie in der Vergangenheit für dieselben Verwaltungsaufgaben immer wieder verschiedene Anwendungen entwickelt werden oder eine eidgenössische Zusammenarbeit fehlt.
Die Kantonsregierungen und weitere interessierte Kreise können sich nun bis zum 17. November zur E-Government-Strategie und der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen äussern.
Auf der Internetseite des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) wurden die neue Strategie und zugehörige Dokumente veröffentlicht. Die Strategie will durch die Definition von öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen regeln. So ist etwa vorgesehen, dass sich Kantone und Gemeinden bei E-Government-Lösungen an die Standards von eCH halten. Oder es sollen entwickelte Lösungen mehrfach genutzt werden. Die E-Government-Leistungen der Kantone und Gemeinden sollen dann zwar dezentral umgesetzt werden, aber unter der Aufsicht eines Steuergremiums und untereinander koordiniert. Damit will der Bund verhindern, dass wie in der Vergangenheit für dieselben Verwaltungsaufgaben immer wieder verschiedene Anwendungen entwickelt werden oder eine eidgenössische Zusammenarbeit fehlt.
Die Kantonsregierungen und weitere interessierte Kreise können sich nun bis zum 17. November zur E-Government-Strategie und der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen äussern.
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