Der Bundesrat beschliesst Überwachung der Internet-Telefonie
Bei dringendem Verdacht dürfen die Behörden nach Schweizer Recht bisher den Festnetzanschluss, das Mobiltelefon und den E-Mail-Verkehr überwachen. Gestern hat der Bundesrat nun beschlossen, das in Zukunft auch "neuere Technologien" überwacht werden können. Wie Roland Wittwer vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf Anfrage der NZZ erklärte, sind damit vor allem UMTS und VoIP gemeint.
Der Bundesrat hat dem UVEK den Auftrag gegeben, die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dieser Technologien zu schaffen. Das UVEK wird nun mit den Strafverfolgungsbehörden und den Providern diesen Auftrag umsetzen. Auch soll geprüft werden, wie weit die Fernmeldedienstanbieter für ihre Dienstleistungen entschädigt werden sollen.
Ausserdem hat der Bundesrat das UVEK und das EJPD beauftragt, verschiedene offene Fragen zu klären, die sich bei der Fernmeldeüberwachung im Bereich der Strafverfolgung stellen. Wie Wittwer weiter sagte, steht dabei eine Aktualisierung des Kataloges jener Delikte im Zentrum, bei welchen eine Überwachung im Verdachtsfall zulässig ist. Dabei gehe es unter anderem um die Bekämpfung des Terrorismus. Dem Bundesrat wird darüber in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 Bericht erstattet.
Der Bundesrat hat dem UVEK den Auftrag gegeben, die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dieser Technologien zu schaffen. Das UVEK wird nun mit den Strafverfolgungsbehörden und den Providern diesen Auftrag umsetzen. Auch soll geprüft werden, wie weit die Fernmeldedienstanbieter für ihre Dienstleistungen entschädigt werden sollen.
Ausserdem hat der Bundesrat das UVEK und das EJPD beauftragt, verschiedene offene Fragen zu klären, die sich bei der Fernmeldeüberwachung im Bereich der Strafverfolgung stellen. Wie Wittwer weiter sagte, steht dabei eine Aktualisierung des Kataloges jener Delikte im Zentrum, bei welchen eine Überwachung im Verdachtsfall zulässig ist. Dabei gehe es unter anderem um die Bekämpfung des Terrorismus. Dem Bundesrat wird darüber in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 Bericht erstattet.
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