EU knorzt für Patentrichtlinie für Software
Eine computerimplementierte Erfindung erfüllt folglich trotz der Tatsache, dass sie einem Gebiet der Technik zugerechnet wird, sofern sie keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leistet, z.B. weil dem besonderen Beitrag die Technizität fehlt, nicht das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit und ist somit nicht patentierbar. Solche Sätze im Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, der nun im Internet veröffentlicht wurde, zeigen, dass sich die EU noch sehr schwer tut, eine Grundlage für die Behandlung von Softwarepatenten zu erstellen. Innerhalb und ausserhalb des europäischen Parlament regt sich wachsender Unmut gegen die Richtlinie. Am 26. November soll laut Heise Online eine Parlamentsanhörung stattfinden.
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