Neue Vorgaben für Wasser- und Treibhausgaseffizienz

Kanton Schaffhausen verschärft Regeln für Rechenzentren

Uhr
von Julia Meyer und dwi

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen ändert die Energieverordnung. Damit gelten ab dem 1. Dezember 2026 für Rechenzentren neu auch Anforderungen an die Wasser- und Treibhausgaseffizienz.

(Source: phonlamaiphoto / stock.adobe.com)
(Source: phonlamaiphoto / stock.adobe.com)

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Änderung der Energieverordnung per 1. Dezember 2026 beschlossen. Damit erweitert er die Effizienzanforderungen an Rechenzentren, wie der Kanton mitteilt. Hintergrund für diese Entscheidung sei die Motion "Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bauland".

Zurzeit gelte nur ein Grenzwert für die Energieeffizienz eines Rechenzentrums. Dieser werde den Bedenken aus der Bevölkerung und den politischen Diskussionen rund um Rechenzentren im Kanton nicht mehr gerecht. Deshalb verschärfe der Regierungsrat nun die Vorgaben.

Neu müssten Rechenzentren neben den Vorgaben zur Energieeffizienz auch Anforderungen an die Wassereffizienz und Treibhausgaseffizienz erfüllen. Grenzwerte würden gewählt, sodass ein Anreiz bestehe, effizient mit den Ressourcen umzugehen und Abwärme von Rechenzentren zu nutzen. 

Abgabe für Unternehmen mit hohem Ressourcenverbrauch geplant

Die Kommission für Bau, Verkehr und Energie habe am 7. September 2026 einen Bericht und Antrag vorgelegt. Laut Mitteilung hat der Schaffhauser Regierungsrat nun dazu Stellung genommen und den Vorschlag der Kommission begrüsst. Dieser sieht vor, wie es in der Mitteilung heisst, eine Abgabe auf Strom und Wasser für alle Unternehmen mit einem hohen Ressourcenverbrauch einzuführen. Die Abgabe soll eine lenkende Wirkung haben und gleichzeitig Einnahmen generieren, die zweckgebunden in den Kanton zurückfliessen.

 

KI treibt den Boom im Schweizer Markt für Rechenzentren voran. Wie sich die Branche entwickelt, lesen Sie hier. 

Webcode
J4JAG9Uv