Hanspeter Thür: Biometrische Daten dürfen im Freizeitbereich nicht länger zentral gespeichert werden

Uhr | Aktualisiert
Hanspeter Thür, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, will, dass die Daten von biometrischen Zugangskontrollen im Freizeitbereich nicht zentral gelagert werden, sondern auf einer Smart Card.
Stein des Anstosses waren die Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen (KSS). Diese hatten im Januar 2005 ein System für die biometrische Zugangskontrolle eingeführt, das auf den Fingerabdrücken der Besucher basiert und diese sowie die Daten der Abonnenten zentral speichert. Thür forderte, dass der KSS die Daten nicht länger zentral speichern und eine Alternative für all jene Besucher bieten soll, die ihre Fingerabdrücke nicht einlesen lassen wollen. Als Reaktion speichern die KSS nun die Daten auf einer Smart Card, die im Besitz des Abonnenten bleibt.
Thür erachtet diese Änderungen als richtungweisend für weitere Privatanwender biometrischer Zugangssysteme im Freizeitbereich.