Internet-Überwachung wird einfacher
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) am 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Das Gesetz regelt zahlreiche Einzelheiten des für die Anordnung einer Überwachung anwendbaren Verfahrens. Im Rahmen der Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF), werden auch die Bestimmungen zur Überwachung von Internet und Mobiltelefonie konkretisiert. Um die Anwendung der Bestimmungen zu erleichtern, ist ein spezieller Abschnitt der Verordnung der Überwachung von Internet-Zugängen gewidmet. Zurzeit ist die Internet-Überwachung auf den E-Mailverkehr beschränkt.
Expansion in die Westschweiz
Axept übernimmt Abacus-Tochter
Uhr
Tierisches Weihnachtsessen
Herrchen und Frauchen sind nicht eingeladen
Uhr
"GhostPairing"-Kampagne
Gespenstische Cyberkriminelle kapern Whatsapp-Accounts
Uhr
Ab Herbstsemester 2026
OST lanciert neue Bachelorvertiefung AI Augmentation
Uhr
Oracle, Silver Lake und MGX erhalten Firmenanteile
Update: Bytedance besiegelt Tiktok-Abspaltung in den USA
Uhr
Machbarkeitsstudie für Notfallersatz gestartet
Update: Bund schliesst Einführung von Microsoft 365 ab
Uhr
Am 5. Januar 2026 sind wir zurück
Die Redaktion macht Winterpause
Uhr
Studie von Dun & Bradstreet
Insolvenzen in der IT-Branche steigen 2025 um 73 Prozent
Uhr
Platz für 4G und 5G
Update: Swisscom verabschiedet sich vom 3G-Netz
Uhr
Einschreibungsstopp
Universität Genf löst Informatikzentrum auf und schafft KI-Plattform
Uhr