Kein GAV für Telekommunikationsangestellte

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Im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes hat sich der Nationalrat mit 102 zu 60 Stimmen gegen die Einführung einer Pflicht für Telekommunikationsfirmen, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen, entschieden. Für die Mehrheit der Volksvertreter genügt es, dass die Unternehmen die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten. Mit 85 zu 76 Stimmen wurde hingegen beschlossen, dass die Anbieter eine angemessene Anzahl von Lehrstellen offerieren müssen.