Entscheid zugunsten Logisteps

Logistep: Was in der Schweiz illegal ist, geht in Deutschland

Uhr | Aktualisiert

Logistep ermittelt IP-Adressen von Tauschbörsennutzern. In der Schweiz ist dies illegal. Nicht so in Deutschland: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Methoden der Piratenjäger gutgeheissen.

Die Ermittlung von IP-Adressen in Tauschbörsen ist in Deutschland datenschutzrechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis ist das Hanseatische Oberlandesgericht gekommen. Sprich: Das Schweizer Unternehmen Logistep darf im Auftrag von Rechteinhabern in Tauschbörsen nach Nutzern suchen, die urheberrechtlich geschützte Werke anbieten.

Dies bedeutet, dass der Datenschutz für Tauschbörsennutzer in Deutschland deutlich weniger stark ausgeprägt ist als in der Schweiz. Der Beklagte hatte ins Feld geführt, dass die von Logistep aus der Schweiz vorgenommene Ermittlung seiner IP-Adresse nach Schweizer Bundesrecht datenschutzwidrig gewesen sei. Infolgedessen bestehe auch in Deutschland ein Beweisverwertungsverbot, das ihn schütze.

Für das Hanseatische Oberlandesgericht war dieser Entscheid jedoch bedeutungslos. Nikolai Klute, der das Verfahren auf Seiten der Rechteinhaberin als Klägerin führt, erläutert: "Für das Hamburger Oberlandesgericht bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Beweisverwertungsverbot vorliegen könnte, nur weil zwischenzeitlich ein Schweizerisches Bundesgericht die Tätigkeit nach dortigem Recht als datenschutzwidrig beurteilt hat."

Im September 2010 war das Schweizer Bundesgericht der Auffassung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen Hanspeter Thür gefolgt und hatte Logistep angewiesen, die Ermittlung von IP-Adressen einzustellen.