Online-Filehoster Rapidshare wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt
In Deutschland wurde einer Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Sharehoster Rapidshare stattgegeben. Rapidshare bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Inhalte online zu speichern und unbegrenzt abzurufen. Das Unternehmen ist international tätig, Hauptsitz des Unternehmens ist Cham (ZG).
Die GEMA klagte aufgrund des angeblich hohen Anteils urheberrechtlich geschützter Inhalte. Das Urteil verpflichtet Rapidshare nun „auch solche Massnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschäftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollständig eingestellt werden muss“. Weiterhin heisst es in der Urteilsbegründung, dass der Dienst „nicht hauptsächlich für legale Aktivitäten genutzt“ werde und für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte „besonders gut geeignet“ sei. Er ziehe gerade hier „in nicht unerheblicher Weise“ einen finanziellen Vorteil.
Rapidshare hat nicht zum ersten Mal einen Prozess gegen die GEMA verloren. In der Vergangenheit stellte sich der Dienst auf den Standpunkt, dass es ausreiche, Dateien, die öffentlich verlinkt werden, auf Nachfrage zu entfernen. Eine Stellungnahme zum aktuellen Fall liegt bisher nicht vor.
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