Spam-Fürst soll Datenschutzgesetz einhalten
Der Eidgenössiche Datenschutzbeauftragte (EDSB) verlangt vom Unternehmer Martin Fürst, dass dieser im Zusammenhang mit E-Mail-Werbung (Spamming) das Datenschutzgesetz einhalten müsse. Martin Fürst, welcher in Sachen Spamming kein Unbekannter ist, versendet im Namen verschiedener Firmen regelmässig unaufgefordert E-Mails, in denen verschiedene Produkte und Dienstleistungen beworben werden. Fürst hatte gemäss EDSB bisher argumentiert, Mail-Adressen seien für ihn keine Personendaten, weil sie für ihn keinen Personenbezug hätten.
Wie der Datenschutzbeauftragte schreibt, stelle das Sammeln, Verwenden und Weitergeben von E-Mail-Adressen wie im vorliegenden Fall eine Bearbeitung von Personendaten gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) dar. Aus diesem Grund sei der Inhaber der Datensammlung verpflichtet, auf entsprechende Anfragen den betroffenen Personen vollständige Auskunft über die über sie bearbeiteten Personendaten zu erteilen und, sofern gewünscht, diese Daten aus der Datensammlung zu löschen. Martin Fürst sei diesen Forderungen gemäss Aussagen betroffener Personen nicht nachgekommen.
Der EDSB fordert Fürst in einer Empfehlung auf, den Auskunfts- und Löschungsbegehren der von ihm adressierten Personen gemäss DSG nachzukommen. Wird Martin Fürst innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Empfehlung diese ablehnen, wird der EDSB die Angelegenheit der Eidgenössischen Datenschutzkommission vorlegen. Dass Fürst kein Unbekannter ist, zeigen zahlreiche Websites, auf denen Berichte über seine Geschäftstätigkeit publiziert und gesammelt werden, so etwa unter http://spam.trash.net/fuerst.shtml. Fürst konnte bis Redaktionsschluss des NetzwocheTicker nicht für eine Stellungnahme erreicht werden.
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