SRG verstösst gegen Werbeverbot

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Mit ihren bezahlten Konzerthinweisen verstösst die SRG gegen das Werbeverbot für die Radioprogramme. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nun festgestellt. Die Veranstaltungen würden angepriesen und die Zuhörenden direkt zum Ticketkauf angeregt. Die SRG erhalte dafür von den Veranstaltern Geld oder einen exklusiven Werbeauftritt. Die SRG sieht das naturgemäss anders: Konzerthinweise mit einem Angebot zum Ticketbezug entsprächen einem Bedürfnis des Publikums, schreibt sie in einem Communiqué. Das Angebot sei bisher rege genutzt worden und sei bei einer Umfrage als willkommene Dienstleistung begrüsst worden.