Cyber-Mobbing

St. Gallerin wegen Beleidigung auf Facebook verurteilt

Uhr | Aktualisiert
von asc

Eine junge Frau aus St. Gallen ist wegen Beschimpfungen auf Facebook vor dem Kreisgericht St. Gallen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Obendrein muss sie die Prozesskosten von rund 1250 Franken tragen.

Die 19-jährige St. Gallerin hatte auf Facebook einen Mann als "Seckel" und als "truurige Mensch" bezeichnet, berichtet die NZZ. Deshalb verurteilte der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen die junge Frau zu einer bedingten Geldstrafe. Hintergrund für die Verurteilung ist ein Streit um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Wegen der zum Teil nächtelangen Party im KuGl hatte sich ein Anwohner auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen die nächlichten Störungen gewehrt.

Auch Facebook wurde daraufhin von Anhängern des Lokals die Gruppe "Gegen die Schliessung des KuGl" gegründet. Dort kam es im Mai 2010 zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Anwohner. Da sich dieser bedroht fühlte, erstattet er Strafanzeige.

Insgesamt wurden drei Urheber des "Cyber-Mobbings" identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Zwei der Verurteilten hatten das Urteil akzeptiert, während die 19-jährige Frau den Fall ans Kreisgericht weiterzog.

Beschimpfungen seien "erschreckend"

Am Montag beurteilte der Einzelrichtes des Kreisgerichts St. Gallen den Fall und bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagenssätzen zu 30 Franken. Allerdings sah er von einer zusätzlichen Busse von 100 Franken ab. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass es "erschreckend" sei, welche Beschimpfungen in der Facebook-Gruppe zusammengetragen worden. Er sprach von "einer Art virtueller Zusammenrottung". Gemäss dem Richter, hätte dieses Cyber-Mobbing durchaus zu einer realen Gefahr eskalieren können.

Der Verteidiger der jungen Frau hatte einen Freispruch gefordert, da diese sich schriftlich beim Opfer entschuldigt hatte und zugegeben hatte, dass ihre Facebook-Einträge "völlig unüberlegt" gewesen waren. Allerdings liess sich der Richter nicht erweichen. Gemäss dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, muss die St. Gallerin rund 1250 Franken Verfahrenskosten tragen.