Streit um Grundrechte im digitalen Feld von Frankreich bis in die USA
Die französischen Sozialisten haben zum zweiten Mal Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sperrung von Internetanschlüssen bei Urheberrechtsverletzung eingelegt. Ihrer Ansicht nach verletzt auch das im ersten Gang etwas entschärfte Gesetz die Grundrechte.
Im Unterschied zur ersten Version entscheidet nicht mehr die Hadopi-Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) über die Kappungen, sondern ein Richter, dennoch entspräche diese Veränderung nicht dem „Geist“ des Beschlusses des Verfassungsgerichts. Hadopi habe weiter das Sagen und die Richter müssten im Schnellverfahren urteilen.
Derweil rumort es auch in anderen Ländern. In Folge ihres Wahlerfolgs macht sich die deutsche FDP zurzeit stark für eine Abschaffung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung aller TK-Verbindungsdaten sowie der geplanten Internetsperren für Kinderpornografie. Gerade die Diskussion über Internetsperren wurde in den letzten Monaten sehr emotional geführt. Ihre Befürworter wollen damit den Schutz der Kinder verbessern, während die Gegner von der Schaffung einer Zensurinfrastruktur sprechen. Ausserdem sei die Massnahme für das gesetzte Ziel unzureichend, da die Sperren leicht umgangen werden könnten.
Aber auch jenseits des Atlantiks gibt es neue Entwicklungen. Im amerikanischen Kongress haben vier Senatoren einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die umstrittene retroaktive Immunität von Unternehmen aufheben soll, welche die heimischen Sicherheitsbehörden bei Abhörmassnahmen unterstützt haben. Unter Ex-Präsident Bush waren weitreichende Programme zur Überwachung der Telekommunikation eingerichtet worden, deren Legitimität als zweifelhaft betrachtet wird.
Parallel wird auf EU-Ebene wieder um Details des zweiten Telecom-Pakets gestritten. Vertreter des EU-Rats und Mitglieder des EU-Parlaments sind geteilter Meinung darüber, ob Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer wie ein Abschalten der Internetverbindung ohne Richterbeschluss rechtens seien. Im Rat scheint man mit solchen Eingriffen weniger Probleme verbunden zu sehen, als im Parlament.
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