Switch:Neue AGBs für Domainregistrierungen

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Die Domain-Registrierungsstelle für .ch- und .li-Internetadressen SWITCH hat ihre Geschäftsbedingungen auf den 1. April 2002 den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung von Internet-Domains angepasst. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten am 1. März 2003 in Kraft. Sie wurden insbesondere dem Datenschutzgesetz angepasst. SWITCH ist demnach gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten über Domain-Halter im Internet (Whois-Dienst) zu publizieren, unter anderem deren vollständige Namen, Adresse des Wohn- oder Geschäftssitzes, E-Mail-Adresse sowie Name und Adresse für den technischen Kontakt. SWITCH überträgt den Nutzern des Whois-Dienstes auch die Verpflichtung, Massnahmen gegen den Missbrauch dieser Daten zu treffen. Die Kontaktdaten müssen aktuell gehalten werden. Kann die Identität eines Halters nur mit grossem Aufwand ermittelt werden oder sind Mitteilungen von SWITCH an den Halter nicht zustellbar, so ist SWITCH fortan berechtigt, den betreffenden Domain-Namen zu widerrufen. Im weiteren werden die Domain-Inhaber verpflichtet, alle Mitteilungen von SWITCH sowie Bearbeitungen von Anträgen umgehend auf deren Richtigkeit überprüfen. Zudem kann SWITCH in Zukunft auf Antrag von Strafverfolgungs-, Verwaltungs- oder Regulierungsbehörden Domainnamen blockieren. Gemäss Marco DAlessandro von SWITCH werden die Domain-Inhaber noch individuell informiert. Am letzten Donnerstag wurde der 500000ste Domain-Name in der Datenbank von SWITCH eingetragen.