Websitesperrung: Provider-Chef verklagt

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Ende Januar hat die Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux die Access Provider vorgeladen, die den Zugang zu mehreren ehrverletzenden Websites trotz ihrer Aufforderung nicht gesperrt haben. Einige der Provider, welche der Aufforderung im Dezember nicht nachgekommen waren, gaben inzwischen nach. Seit 31. Januar hat auch Bluewin den Zugang zu den betreffenden Sites blockiert. Als einziger der grösseren Acess Provider befolgte Green.ch auch die erneute Aufforderung, die Sites bis Ende Januar zu sperren, nicht. Green.ch stehe für Ethik im Internet ein, könne aber der umstrittenen richterlichen Verfügung der Untersuchungsrichterin nicht Folge leisten, heisst es in einer Medienmitteilung des Brugger ISP von Ende Januar. Anstatt Massnahmen gegen den Täter oder die Host-Provider in den USA zu ergreifen, wo die angezeigten Informationen gespeichert sind, habe die Untersuchunsrichterin den bequemeren Weg eingeschlagen: Die Sperrungen des Zugriffs aus der Schweiz, die allerdings leicht umgehbar sei. Honegger betonte, dass es ein dringendes Bedürfnis sei, die Rechtsunsicherheit für Schweizer Internet Service Provider abschliessend klären zu lassen. Sollten solche kantonalen Verfügungen Schule machen, so Honegger, fänden sich die ISPs der Schweiz mit unzähligen Verfügungen konfrontiert. Die Antwort aus Waadt gegen ungehorsame ISP liess nicht auf sich warten: Bei Honegger flatterte gestern eine Anzeige ins Haus, dass gegen seine Person nun wegen Ungehorsams ermittelt werde. Pikant ist, dass einige vor allem kleinere Access Provider die Site nicht blockiert haben und trotzdem nicht bestraft werden, weil sie von Detoux gar nie eine Aufforderung erhielte. Einige Provider, die sich der Anordnung fügten, haben trotzdem Beschwerde gegen die Sperrverordnung eingereicht und rechtliche Massnahmen eingeleitet.