Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Entbündelung wird auch der schnelle Bitstrom endlich frei
Über zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des neuen Fernmeldegesetzes, das die Entbündelung der Letzten Meile vorschreibt, legt Swisscom ein erstes Angebot für den Zugang zum schnellen Bitstrom vor. Zu Preisen ab 11.40 Franken pro Monat exklusiv Teilnehmeranschluss steht der schnelle Datenübertragungsdienst (Bitstream Access, BSA) interessierten Fernmeldedienstanbietern ab November 2009 zur Verfügung. Bis dahin seien laut Swisscom für die technische Umsetzung noch umfangreiche Vorarbeiten nötig.
Noch bleibt abzuwarten, ob der von Swisscom genannte Preis von der Konkurrenz akzeptiert wird. Die ehemalige Monopolistin errechnet diesen nämlich auf Basis der „Long Run Incremental Cost“-Methode (LRIC). Die Gültigkeit dieser Methode wurde von Firmen wie Sunrise bereits verschiedentlich bezweifelt. Gemäss Swisscom stellt LRIC den Anreiz für Neuinvestitionen und den Schutz bestehender Investitionen sicher. Die Konkurrenz bemängelt hingegen, die Rechnung würde das längst amortisierte Swisscom-Netz behandeln, als ob es neu aufgebaut werden müsste.
Mitte Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass der schnelle Bitstromzugang unter das revidierte Fernmeldegesetz falle und damit zu regulierten Bedingungen angeboten werden müsse. Swisscom hatte bei dem Gericht Beschwerde gegen einen entsprechenden Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) eingereicht. Swisscom hatte sich auch nach der Verabschiedung des revidierten Fernmeldegesetzes geweigert, der Konkurrenz den Bitstromzugang, eine Voraussetzung für Breitbandinternetanschlüsse, zu gewähren. Da man im Breitbandbereich aufgrund der Kabelnetzbetreiber nicht marktbeherrschend sei, entfalle der Zwang zum freien Zugang, argumentierte der Telco. Nun ist Swisscom dazu verpflichtet, der Konkurrenz vier Jahre lang freien Zugang zum Bitstrom zu gewähren.
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