Motion zurückgewiesen

Bundesrat gegen Steuerbefreiung beim Breitbandausbau

Uhr | Aktualisiert
von Christoph Grau

Der Bundesrat hat sich gegen eine steuerliche Förderung beim Breitbandausbau in Randregionen ausgesprochen. Seiner Meinung nach sei der Aufwand zu gross und es würden falsche Anreize geschaffen.

Der Bundesrat hat eine Motion zu einer Steuerbefreiung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Breitbandversorgung in Randregionen zurückgewiesen. CVP-Nationalrat Jean-Paul Gschwind reichte den Vorschlag im Juni dieses Jahres ein.

Er begründet den Vorstoss damit, dass in vielen Randregionen der Schweiz "die Breitbandversorgung nur sehr lückenhaft oder gar nicht gewährleistet" sei und dies zu "gravierenden Benachteiligungen in der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der betroffenen Regionen" führe. Die Telkos würden vermehrt in die Städte und Agglomerationen investieren. Um dies zu ändern, sollten Unternehmen, die in Randregionen investieren, steuerlich entlastet werden.

Bundesrat hat mehrere Bedenken

Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme die Ungleichheit der Breitbandversorgung fest. Im internationalen Vergleich sei die Versorgung in der Schweiz aber "sehr gut". Seine Ablehnung begründet der Rat auch damit, dass das Ausmass der Steuerbefreiung in der Vorlage nicht genau geregelt sei.

Zudem habe der Bundesrat bereits durch Regelungen die "minimale Übertragungsrate für einen Breitband-Internetanschluss von 1 Megabit in der Sekunde auf 2 Megabit erhöht". Durch steuerliche Anreize käme es daher zu "einer Überlappung von Instrumenten des Steuersystems und der Grundversorgungsregelung", dies sei kontraproduktiv, so der Bundesrat weiter.

Die Förderung über das Steuersystem bringe auch noch weitere Nachteile mit sich. So könne etwa nicht genau festgestellt werden, in welchen Regionen sich der Ausbau nicht mehr betriebswirtschaftlich lohne. Daher seien "Mitnahmeeffekte" möglich, sollten Investitionen in gewissen Regionen bereits geplant sein. Zudem bestehe die Gefahr, dass in veraltete Technologie investiert werde, da mit einer Festlegung auf bestimmte Kriterien falsche Anreize geschaffen würden. Letztlich sei der administrative Aufwand einer solchen Steuerbefreiung sehr hoch, schloss der Bundesrat seine Begründung ab.

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