Neue IAM-Verordnung

Bund regelt IT-Zugang

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Die Bundesverwaltung hat den Zugang ihrer Mitarbeiter zu den Systemen des Bundes neu geregelt. Künftig soll ein Login für alle Systeme reichen.

Wer in der Bundesverwaltung eine Informatikanwendung nutzen will, muss sich zuerst ausweisen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass nur Befugte einen Zugang zu IT-Anwendungen der Verwaltung erhalten. Bei der Bundesverwaltung will man die Identitäts- und Zugangsverwaltung (IAM) zentralisieren.

Anstatt sich für jede Anwendung einzeln zu registrieren, soll eine Anmeldung für alle nötigen Systeme ausreichen. Dies sei effizienter und ermöglicht eine bessere Kontrolle der Datenqualität, wie der Bundesrat mitteilt.

Für die Speicherung von Benutzerdaten in Verzeichnissen und die Übermittlung von Benutzerdaten zwischen den beteiligten Systemen würden rechtliche Grundlagen benötigt. Die bisherigen Regelungen deckten die Anforderungen der komplexer werdenden Systemlandschaft aber nicht mehr vollständig ab.

Deshalb verabschiedete der Bundesrat eine neue Verordnung über die Systeme der Identitätsverwaltung und der Verzeichnisdienste des Bundes (IAMV). Diese schliesse bestehende Lücken. Ausserdem erleichtere die Verordnung die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in diesem Bereich.

Die Verordnung tritt laut Mitteilung am 1. Januar 2017 in Kraft.

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