Bundesinformatikverordnung
Bundesrat beschränkt den Zugang zu Daten
Externe IT-Dienstleister sollen nur noch eingeschränkt Zugriff auf Daten erhalten, wenn sie an einem Projekt für den Bund arbeiten. Der Bundesrat hat eine entsprechende Ergänzung zur Informatikverordnung verabschiedet.
(Quelle: www.parlament.ch)
(Quelle: www.parlament.ch)
Der Bundesrat hat eine Ergänzung der Bundesinformatikverordnung verabschiedet, wie Admin.ch mitteilt. Die Erweiterung beschränkt den Datenzugang externer IT-Dienstleister, wenn diese mit bundesinternen Leistungserbringern zusammenarbeiten.
Künftig sollen nur noch so viele Daten an Externe weitergegeben werden, wie für die Erbringung der Dienstleistung nötig sind, heisst es in der Mitteilung. Bei diesen Daten handle es sich teilweise auch um sensitive und personenbezogene Informationen.
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