Billag muss Mehrwertsteuer zurückzahlen
Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage gegen die Billag recht gegeben. Die Organisation muss einem Kläger die zu viel erhobene Mehrwehrtssteuer zurückzahlen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren, kurz Billag, muss einem Privatkläger die unrechtmässig erhobene Mehrwertssteuer zurückzahlen. Bereits 2015 entschied das Gericht, dass Billag keine Mehrwertssteuer erheben darf, wie die Stiftung für Konsumentenschutz mitteilte. Die Billag beendete darauf die Erhebung der Mehrwertssteuer. Das verantwortliche Bundesamt für Kommunikation zahle den zu viel erhobenen Betrag aber nicht zurück.
Darauf gab es einen neuen Kläger, der den Betrag einforderte. Er erhielt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Die Stiftung für Konsumentenschutz ruft die Billag nun auf, allen Gebührenzahlern die Mehrwertssteuer zurückzahlen. Sie erwägt auch rechtliche Schritte.
Es ist noch nicht ganz klar ob die Billag den Betrag ab 2007 oder 1995 zurückzahlen muss. Laut NZZ handelt es sich pro Jahr um etwa 34 Millionen Franken in der Schweiz. Dies entspricht 11 Franken pro Haushalt.
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