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Simap-Meldungen Woche 32: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

(Source: Simap.ch)
(Source: Simap.ch)

Amt für Justizvollzug Bern entscheidet sich für Mabuco

  • Zuschlag 1089923: Verlängerung Technischer Applikationsmanager GINA. Publiziert am 1.8.2019. Amt für Justizvollzug (AJV). Freihändiges Verfahren alternative text. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Amt für Justizvollzug (AJV), Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach, 3001 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an mabuco GmbH. Oberfeldweg 1, 3072 Ostermundingen. Preis: 80'559 CHF. Begründung: "GINA (Gefängnis-Insassen-Administration)" ist die zentrale und zur Aufgabenerfüllung multipel notwendige Applikation zur Verwaltung des Straf- und Massnahmenvollzugs. Die mit der Softwareherstellerin Ultrasoft AG neu erarbeitete Version des GINA wird webbasiert, mit neuen Funktionen und benutzer/innen-freundlichem Auftritt ausgestattet werden. Verantwortlich für den während 24 Stunden an allen 7 Wochentagen zu gewährleistenden Betrieb des GINA ist die Abteilung "Information and Communication Technology" (ICT) des Amtes für Justizvollzug (AJV). Die ICT hält so den technologiegesteuerten Haft-, Straf- und Massnahmen-Betrieb im AJV aufrecht. Die Einführungsphase des Projekts "GINA Web" in die Umgebungsrealität des AJV (4 Justizvollzugsanstalten, 5 Regionalgefängnisse, Bewährungs- und Vollzugsdienste und Amtsstab) betrifft die Abteilung ICT AJV besonders intensiv. Jede Fachperson (FAPE) mit GINA-Spezialwissen wird derzeit dringend benötigt. Zu Beginn des laufenden Jahres wurde die Personalsituation durch den Abgang von drei ICT-GINA-Mitarbeitern sehr prekär. Aufgrund der Dringlichkeit stellte die schon seit geraumer Zeit in der Unternehmensberatung zur Applikation GINA involvierte mabuco GmbH der ICT AJV eine Informatik-Fachperson im Personalverleih zur Verfügung. Die FAPE hat sich in der Zwischenzeit unverzichtbares und nicht kurzfristig neu zu erarbeitendes Spezialwissen zur Applikation GINA (Web) angeeignet. Bei der vorliegend publizierten Dienstleistungsvergabe geht es um die notwendig nahtlose Verlängerung des entsprechenden Spezial-Personalverleihs bis zum 31.12.2019. Aus diesen Gründen wird der Dienstleistungsauftrag "Verlängerung Technischer Applikationsmanager" gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2) i.V.m. Art. XV Ziff. 1 lit. d des Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) an die mabuco GmbH, Ostermundigen, freihändig vergeben.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Amt für Justizvollzug Bern entscheidet sich noch mal für Mabuco

  • Zuschlag 1089867: Support Rollout@AJV et APF@AJV. Publiziert am 1.8.2019. Amt für Justizvollzug (AJV). Freihändiges Verfahren alternative text. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Amt für Justizvollzug (AJV), Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach, 3001 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an mabuco GmbH. Oberfeldweg 1, 3072 Ostermundingen. Preis: 205'491 CHF. Begründung: Der Querschnittsfunktion "Information and Communication Technology" (ICT) des Amtes für Justizvollzug (AJV) stehen intensive Projekte bevor: Innert kurzer Zeit steht ein wichtiger Umbruch in ICT-Versorgungsstrategie des Kantons Bern und seines Kantonalen Amts für Informatik und Organisation (KAIO) bevor. Die Grundversorgung wird künftig grundsätzlich vom KAIO zentral gewährleistet (Projekt IT@BE). Das AJV muss hierzu seine amtsspezifischen Applikationen definieren und abgrenzen. Unverzichtbar muss die Funktionsfähigkeit und –sicherheit während 24 Stunden an allen 7 Wochentagen gewährleistet sein. Die ICT hält so den technologiegesteuerten Haft-, Straf- und Massnahmen-Betrieb im AJV aufrecht. Die mabuco GmbH stellt dem AJV mindestens eine Fachperson zur Verfügung, welche über höchstspezifische, nachhaltige und breite Erfahrung aus dem übergeordneten Projekt IT@BE verfügt. Dies wird durch tiefreichende Kenntnisse der mabuco GmbH zur ICT AJV und zur gesamten Amtstätigkeit ideal ergänzt. Aus diesen Gründen wird der Dienstleistungsauftrag "Support Rollout@AJV et APF@AJV" gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2) i.V.m. Art. XV Ziff. 1 lit. d des Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) an die mabuco GmbH, Ostermundigen, freihändig vergeben.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Bundesamt für Statistik entscheidet sich für SAS Institute

  • Zuschlag 1090731: (F19084) Verlängerung SAS Lizenzierung. Publiziert am 12.8.2019. Bundesamt für Statistik BFS. Freihändiges Verfahren alternative text. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). Auftragsort: Bundesamt für Statistik BFS, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an SAS Institute AG. Richtistrasse 11, 8304 Wallisellen. Preis: 8'410'004 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB.

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). - Grundauftrag: CHF 110'004.00. - Optionen: CHF 8'300'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Führungsunterstützungsbasis Bern entscheidet sich für itWatch

  • Zuschlag 1089347: (18232) 532 Standardanwendung Enterprise Device Control Management EDCM. Publiziert am 31.7.2019. Führungsunterstützungsbasis FUB. Ausschreibung vom 8.1.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). Auftragsort: Führungsunterstützungsbasis FUB, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an itWatch GmbH. Aschauer Straße 30, DE-81549 München. Preis: 550'000 CHF. Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma itWatch GmbH, da sie das wirtschaftlich günstigste Angebot gemacht hat. Die Firma itWatch GmbH hat nicht nur im Preiskriterium die beste Punktzahl erzielt, sondern auch die Qualitätskriterien von allen Anbietern am besten erfüllt.

  • Details: 6 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 203 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Gemeinderat Fraubrunnen entscheidet sich für Talus Informatik

  • Zuschlag 1089795: Betrieb der Gemeindeinformatik in einem Rechenzentrum. Publiziert am 31.7.2019. Gemeinderat Fraubrunnen, Zauggenriedstrasse 1, 3312 Fraubrunnen. Ausschreibung vom 14.1.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Gemeinderat Fraubrunnen, Zauggenriedstrasse 1, 3312 Fraubrunnen, Zauggenriedstrasse 1, 3312 Fraubrunnen.

  • Vergabe: Zuschlag an Talus Informatik AG. Stückirain 10, 3266 Wiler bei Seedorf. Preis: 103'183 CHF.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Evaluationsdauer: 197 Tage.

Kantonspolizei Bern entscheidet sich für Swisscom Schweiz

  • Zuschlag 1090273: Avanti ELS Anpassungen. Publiziert am 8.8.2019. Kantonspolizei Bern. Freihändiges Verfahren alternative text. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Kantonspolizei Bern, Waisenhausplatz 32, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Swisscom Schweiz AG. Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern. Preis: 2'700'000 CHF. Begründung: Im Rahmen des Projekts MAPLE erfolgt die ICT-Infrastruktur-Erneuerung sämtlicher Arbeitsplätze der Einsatzzentrale der Kapo, der Sano und der BFB. Zudem werden in der KEZ Biel zusätzliche Arbeitsplätze für die ARB AG sowie als Redundanz-Arbeitsplätze realisiert. Das Herzstück der kantonalen Notruf- und Alarmierungsplattform ist AVANTI ELS, welches von der Firma Swisscom (Schweiz) AG bereitgestellt und betrieben sowie auch weiterentwickelt wird. Ein zentraler Teil der Erneuerung der ICT-Infrastruktur der EZ-Arbeitsplätze umfasst Anpassungen und Ergänzungen am System AVANTI. Eine Ausführung dieser Arbeiten sowie die Lieferung der betreffenden Systeme muss durch Swisscom erfolgen. Es kommen daher die Ausnahmegründe von Art. 7 Abs. 3 lit. c und f ÖBV zur Anwendung.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Obergericht des Kantons Zürich entscheidet sich für Bechtle Holding Schweiz

  • Zuschlag 1086015: Erneuerung System i. Publiziert am 31.7.2019. Obergericht des Kantons Zürich. Ausschreibung vom 7.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Obergericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich.

  • Vergabe: Zuschlag an Bechtle Holding Schweiz AG. Bahnstrasse 58/60, 8105 Regensdorf. Preis: 286'916 CHF. Begründung: Das preislich günstigste Angebot hat den Zuschlag erhalten.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 85 Tage.

Politische Gemeinde St.Gallen entscheidet sich für Acreo Consulting

  • Zuschlag 1085983: Projektleitung ERP Systemeinführung. Publiziert am 12.8.2019. Politische Gemeinde St.Gallen, Direktion Inneres und Finanzen. Freihändiges Verfahren alternative text. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Politische Gemeinde St.Gallen, Direktion Inneres und Finanzen, Rathaus, 9001 St.Gallen.

  • Vergabe: Zuschlag an acreo consulting ag. Eschenstrasse 1, 9000 St. Gallen. Preis: 218'790 CHF. Begründung: Aufgrund des Vorwissens der acreo consulting ag ist es offensichtlich, dass sie den Auftrag deutlich kostengünstiger ausführen kann als jeder andere Anbieter.

  • Details: Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, CH-9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen. Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Universität Basel entscheidet sich für Data Quest

  • Zuschlag 1089979: IT Client Hardware. Lot Nr 2: Mac OS Betriebssystem. Publiziert am 3.8.2019. Universität Basel. Ausschreibung vom 25.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: Universität Basel, Petersgraben 52, 1. OG, 4051 Basel.

  • Vergabe: Zuschlag an Data Quest AG. Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen.

  • Details: 1 Offerte eingegangen. Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Mac OS Betriebssystem. Evaluationsdauer: 70 Tage.

Universität Basel entscheidet sich für Pathworks

Zuschlag 1089955: IT Client Hardware. Lot Nr 1: Microsoft / Linux Betriebssystem. Publiziert am 3.8.2019. Universität Basel. Ausschreibung vom 25.5.2019. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: Universität Basel, Petersgraben 52, 1. OG, 4051 Basel.

Vergabe: Zuschlag an PathWorks GmbH. Luzernerstrasse 52c, 6025 Neudorf.

Details: 3 Offerten eingegangen. Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Microsoft / Linux Betriebssystem. Evaluationsdauer: 70 Tage.

ZHAW entscheidet sich für Kendox

Zuschlag 1089833: Elektronisches Studierendendossier. Publiziert am 5.8.2019. ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Finanzen & Services, ICT. Ausschreibung vom 3.4.2019. Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Finanzen & Services, ICT, Gertrudstrasse 15, 8401 Winterthur.

Vergabe: Zuschlag an Kendox AG. Bahnhofstrasse 7, 9463 Oberriet. Preis: 414'392 CHF. Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erzielte bei den Anforderungen zu Unternehmen und Produkt und besonders bei den Funktionalen Anforderungen in Kombination mit der Anbieterpräsentation insgesamt das beste Ergebnis der drei Finalisten. Die Zuschlagsempfängerin hat die höchste Punktzahl erreicht.

Details: 5 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 124 Tage. Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdefrist steht während der Gerichtferien nicht still.

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