Basler Regierung will digitale Integrität in der Verfassung verankern
Der Grosse Rat Basel-Stadt hat die Motion "für ein Grundrecht der digitalen Integrität" dem Regierungsrat des Stadtkantons zur Prüfung weitergeleitet. Dieser prüft nun eine Verfassungsänderung, um ein Grundrecht der digitalen Unversehrtheit einzuführen.
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat die Motion "für ein Grundrecht der digitalen Integrität" zur Prüfung an den Regierungsrat überwiesen. Dieser befürwortet das Anliegen des Antrags.
Der Regierungsrat will nun eine Verfassungsregelung ausarbeiten, um das Anliegen der Motion umzusetzen, wie er mitteilt. Die neue Verfassungsbestimmung wolle man jedoch offener formulieren als in der Motion vorgesehen, damit sie - wie bei Grundrechten üblich - flexibel ausgelegt und weiterentwickelt werden kann.
Der Kanton Neuenburg hat im November das Recht auf digitale Unversehrtheit bereits als zweiter Schweizer Kanton in der Kantonsverfassung verankert. Lesen Sie hier mehr darüber.
Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal lesen Sie täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.
Xebia ordnet Regionen neu und verliert DACH-Chef
SwissICT und Swico aktualisieren ICT-Modellverträge
Digisanté, E-GD und die Realität der Digitalisierung im Schweizer Gesundheitswesen
Das Zeitalter der physischen Archive ist vorbei
"Star Wars" mit winzigem Budget
Update: OpenAI präsentiert ersten Inferenz-Chip für KI-Modelle
Apple erhöht Preise von Macbooks und iPads
IBM treibt Chipfertigung unter 1 Nanometer voran
MTF Solutions übernimmt IT-Dienstleister Insysta