Basler Regierung will digitale Integrität in der Verfassung verankern
Der Grosse Rat Basel-Stadt hat die Motion "für ein Grundrecht der digitalen Integrität" dem Regierungsrat des Stadtkantons zur Prüfung weitergeleitet. Dieser prüft nun eine Verfassungsänderung, um ein Grundrecht der digitalen Unversehrtheit einzuführen.
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat die Motion "für ein Grundrecht der digitalen Integrität" zur Prüfung an den Regierungsrat überwiesen. Dieser befürwortet das Anliegen des Antrags.
Der Regierungsrat will nun eine Verfassungsregelung ausarbeiten, um das Anliegen der Motion umzusetzen, wie er mitteilt. Die neue Verfassungsbestimmung wolle man jedoch offener formulieren als in der Motion vorgesehen, damit sie - wie bei Grundrechten üblich - flexibel ausgelegt und weiterentwickelt werden kann.
Der Kanton Neuenburg hat im November das Recht auf digitale Unversehrtheit bereits als zweiter Schweizer Kanton in der Kantonsverfassung verankert. Lesen Sie hier mehr darüber.
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